Hannover (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Abend eine Beschwerde der Organisatoren der Anti-Islamismus-Demo in Hannover gegen Demonstrationsauflagen zurückgewiesen. Die Beschränkungen gegen die Kundgebung seien rechtens, sagte ein Sprecher des Gerichts. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Hannover einen Eilantrag der Organisatoren abgewiesen. Diese hatten gegen 3 von 16 Auflagen geklagt. Dabei ging es unter anderem um das Auftrittsverbot für die Band „Kategorie C“ und die Vorlage eines genauen Ablaufplans der Demonstration.
Demonstrationen:Gericht: Erneute Beschwerde zur Anti-Islamismus-Demo zurückgewiesen
Hannover (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am Abend eine Beschwerde der Organisatoren der Anti-Islamismus-Demo in Hannover gegen Demonstrationsauflagen zurückgewiesen. Die Beschränkungen gegen die Kundgebung seien rechtens, sagte ein Sprecher des Gerichts. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Hannover einen Eilantrag der Organisatoren abgewiesen. Diese hatten gegen 3 von 16 Auflagen geklagt. Dabei ging es unter anderem um das Auftrittsverbot für die Band "Kategorie C" und die Vorlage eines genauen Ablaufplans der Demonstration.
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