Datenschutz:Vorratsdaten-Gesetz soll nicht vor EuGH-Urteil kommen

Berlin (dpa) - Der Koalitionsstreit über die Vorratsdatenspeicherung war kurz, aber heftig: Nun hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, vorerst kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Zunächst soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die umstrittene EU-Richtlinie abgewartet werden, so wie von Justizminister Heiko Maas vorgesehen. Nach seiner Übereinkunft mit Innenminister Thomas de Maizière sollen aber Vorbereitungen für ein Gesetz getroffen werden. Die Entscheidung des EuGH wird in Kürze erwartet.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa) - Der Koalitionsstreit über die Vorratsdatenspeicherung war kurz, aber heftig: Nun hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, vorerst kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Zunächst soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die umstrittene EU-Richtlinie abgewartet werden, so wie von Justizminister Heiko Maas vorgesehen. Nach seiner Übereinkunft mit Innenminister Thomas de Maizière sollen aber Vorbereitungen für ein Gesetz getroffen werden. Die Entscheidung des EuGH wird in Kürze erwartet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: