Teil-Lockdown:Sind die Corona-Beschränkungen verhältnismäßig?

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Oben bunt, unten leer: Die Altstadt von Fulda versucht trotz erzwungenen Besuchermangels, ein schönes Bild abzugeben. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Restaurants und Kosmetiksalons müssen schließen, Frisörläden nicht: Auf welche drei juristischen Begriffe es bei der Beurteilung der Maßnahmen ankommt und was das für die einzelnen Branchen bedeutet.

Von Anika Blatz, München

An diesem Montag, wenn Kanzlerin Angela Merkel (CDU) per Videoschalte mit den Ministerpräsidenten zusammenkommt, hätte die Zwischenbilanz zeigen sollen, ob die derzeitige Corona-Strategie effektiv ist. Bekanntlich gehen die Zahlen nur leicht zurück, Lockerungen sind vorerst nicht in Sicht. Vor knapp drei Wochen hatte man sich auf zusätzliche Maßnahmen verständigt, um die Zahl der Kontakte und damit das Ansteckungsrisiko zu reduzieren. Seit dem 2. November gehören diese Regeln zum Alltag der Deutschen und es wird heftig gestritten, ob die beschlossenen Einschränkungen verhältnismäßig sind.

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