Chemiewaffen:Klagt sie an!

Endlich: Fahnder dürfen jetzt Täter bloßstellen.

Von Paul-Anton Krüger

Chemiewaffen-Einsätze dürfen nicht straflos bleiben - das ist das wichtige Signal, das von Den Haag ausgeht. Dort hat die große Mehrheit der Unterzeichner des Chemiewaffen-Abkommens beschlossen, dass die Organisation, die dessen Einhaltung überwacht, Verantwortliche für Verstöße benennen soll. Höchste Zeit, denn neue Abschreckung ist nötig gegen diese grausame Art der Kriegsführung, die meist allein dazu dient, die Zivilbevölkerung zu terrorisieren.

In Syrien ist sie in acht Jahren Krieg zur verstörenden Normalität geworden, maßgeblich weil Russland sein Veto im UN-Sicherheitsrat dazu missbraucht, das Regime von Präsident Baschar al-Assad zu schützen. Ja, auch Dschihadisten haben Kampfstoffe eingesetzt, in den meisten Fällen aber war es das Regime, das nicht davor zurückschreckt, Sarin zu verschießen, obwohl es vor fünf Jahren zugesagt hat, seine Chemiewaffen abzugeben.

Es wäre absurd, dürfte ein Mord-Ermittler nur feststellen, dass ein Mensch umgebracht wurde, ohne Indizien zum Täter sammeln zu dürfen. So war bisher die Situation der Organisation zum Verbot chemischer Waffen. Genauso absurd wäre es, wenn der Ermittler seine Arbeit tut, sich dann aber weder Kläger noch Richter finden. Für eine wirksame Strafverfolgung zu sorgen, ist der nächste Schritt, der folgen muss.

© SZ vom 29.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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