Legalisierungspläne:Bundesregierung will größere Cannabismengen erlauben

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Man erkenne mit der Legalisierung "ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an", betonten Ampel-Vertreter. (Foto: Hans Pennink/AP)

Bisher war von 25 Gramm für den Eigenbedarf die Rede. Nun sollen es 50 Gramm werden.

Die Fraktionen der Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen haben sich auf ein neues Cannabis-Gesetz geeinigt. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, und die gesundheitspolitischen Sprecher Andrew Ullmann (FDP) und Janosch Dahmen (Grüne) sprachen am Montag von einem "Paradigmenwechsel in der Cannabis-Drogenpolitik". Man erkenne damit "ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an", betonten die drei Fraktionsvertreter in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Die Pläne sehen vor, dass das Gesetz noch weniger streng als bisher von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplant den Eigenanbau und Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt. Bisher war von der Hälfte, also 25 Gramm, die Rede. Strafbar soll der Besitz im privaten Raum erst ab 60 Gramm sein, im öffentlichen Raum ab 30 Gramm.

Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab dem 1. April nächsten Jahres erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

Minderjährigen bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis den Plänen zufolge weiterhin verboten. Auch im Umkreis von 100 Metern um Schulen und Einrichtungen für Jugendliche soll der Konsum nicht erlaubt sein. Ursprünglich war das Konsumverbot im Umkreis von 200 Metern vorgesehen. Pläne, Cannabis auch in dafür ausgewählten und lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, würden nicht weiter verfolgt, hieß es. "Wir haben gesehen: Ein ausschließliches Verbot wirkt nicht", erklärten Baehrens, Ullmann und Dahmen.

Im Zentrum stehe jetzt der Gesundheitsschutz und die Prävention, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. "Das Dealen mit Cannabis bleibt verboten und insbesondere die Abgabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird rigoros verfolgt und bestraft." Über den Gesetzentwurf muss der Bundestag entscheiden.

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