Die Verschleierung der muslimischen Frau ist eine verstörende Angelegenheit. Noch verstörender aber ist ihre gewaltsame Entschleierung. Die Bestrafung der Frauen, die den Ganzkörperschleier, also eine Burka tragen, ist eine Form der staatlichen Gewalt. Mit solcher Gewalt wird nichts besser; sie ist eine Integrationssperre. Die Sanktion gegen die Burka führt zur Negation der Werte, die die Sanktion verteidigen will. Die Bestrafung führt dazu, dass es zu einem Akt weiblicher Selbstbestimmung werden kann, dem Verbot die Stirn zu bieten.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der gegen Bestrafung von Burka-Frauen nichts einzuwenden hat, ist bedenklich. Der Staat darf in das Selbstbestimmungsrecht nur eingreifen, wenn Rechte anderer verletzt werden. Ein Recht darauf, das Gesicht eines anderen zu sehen oder mit ihm zu kommunizieren, existiert aber nicht. Es gibt freilich, wie Richterin Nußberger im abweichenden Votum gesagt hat, das Recht, Außenseiter zu sein. Der Gerichtshof ist dafür da, Rechte von Außenseitern zu verteidigen.
Arbeitgeber können Arbeitnehmerinnen verbieten, Burka zu tragen, etwa an der Kasse des Supermarkts; der Staat im öffentlichen Raum kann das nicht. Hilft das Burka-Verbot unterdrückten Frauen? Nein, es befördert eher Ressentiments. Das Urteil ist ein Unglück. Und es hilft auch dem Unglück zwangsverschleierter Frauen nicht ab.