Bundesverfassungsgericht:Teilsieg für Zeugen Jehovas

Das Land Bremen verweigerte der Religionsgemeinschaft die Gleichstellung mit anderen Kirchen. Das ist nichtig.

Die Zeugen Jehovas haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg gegen das Land Bremen erzielt. Der Religionsgemeinschaft geht es um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit um die Gleichstellung mit anderen Kirchen. Bremen lehnte das bisher ab - doch Artikel 61 Satz 2 der Landesverfassung, auf den sich die Ablehnung stützt, verstößt nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 30. Juni (2BvR 1282/11) erklärte der Zweite Senat die Passage für nichtig, weil sie gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoße. In Bremen ist im Unterschied zu den anderen Bundesländern die Verleihung des Körperschaftsstatus' durch ein Gesetz vorgesehen. Dieses Verfahren verletze die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten, heißt es in der Entscheidung, die mit fünf zu drei Stimmen ergangen ist. Zwar müssten die Länder prüfen, ob einer Religionsgemeinschaft der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen ist. Dies sei jedoch Aufgabe der Verwaltung. In Bremen dagegen sei dies "ohne zwingende Gründe" in die ausschließliche Kompetenz des parlamentarischen Gesetzgebers, der Bremischen Bürgerschaft, gelegt worden. Die Zeugen Jehovas sind in 13 der 16 Bundesländer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.

© SZ vom 12.08.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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