Bundestagsbeschluss:Reform der Einbürgerung

In Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer können sich künftig in kürzerer Zeit einbürgern lassen. Mit der Mehrheit von 382 Stimmen beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Einbürgerungen sind damit schon nach fünf statt bislang acht Jahren möglich, beim Nachweis besonderer Integrationsleistungen wie Sprachkenntnissen nach drei statt bislang sechs Jahren. Weitere Erleichterungen gibt es für die Generation der sogenannten Gastarbeiter. Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, werden die Regeln dagegen verschärft; für Kranke, Behinderte oder Alleinerziehende soll es Härtefallregelungen geben, aber keinen Rechtsanspruch. Mit der Neuregelung entfällt künftig auch die Pflicht, bei einer Einbürgerung die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben. Dies stößt bei der Union auf Kritik. Auch die AfD lehnte die Reform ab.

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