Bundestag:Reform bei Strafverfahren

Gerichtliche Verhandlungen sollen schneller und besser werden. Das haben die Koalitionsfraktionen von Union und SPD am Freitag im Bundestag mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Mit dem neuen Gesetz soll vor allem verhindert werden, dass Verhandlungen absichtlich in die Länge gezogen werden. Der Bundesrat muss den Änderungen nicht mehr zustimmen. Der Deutsche Anwaltverein kritisierte, dass die schnelleren Verfahren auf Kosten von Beschuldigtenrechten gehen würden. Verfahrensbeteiligte dürften zudem künftig in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder teilweise noch ganz verhüllen, wenn dies zur Identitätsfeststellung oder Beurteilung des Aussageverhaltens nötig ist. Nach den Worten von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) soll die Reform Strafverfahren modernisieren. "Vor allem umfangreiche und komplexe Verfahren können effektiver geführt werden, ohne die Verfahrensbeteiligten an der Ausübung ihrer Rechte zu behindern", so die Ministerin. Zu den Regelungen gehört ferner, dass DNA-Analysen im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale und das Alter ausgeweitet werden können. Die Reform harmonisiert zudem die Fristen zur Unterbrechung der Hauptverhandlung im Hinblick auf Mutterschutz und Elternzeit, um zu verhindern, dass Prozesse abgebrochen und völlig neu durchgeführt werden müssen. Darüber hinaus können künftig alle Opfer von Sexualdelikten eine Videoaufzeichnung der ermittlungsrichterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung verwenden.

© SZ vom 16.11.2019 / dpa, KNA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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