Bundestag:Neue Debatte über Sterbehilfe

Eine Neuregelung der Sterbehilfe könnte möglicherweise doch noch vor der Bundestagswahl möglich werden. Eine Orientierungsdebatte über die bereits vorliegenden Gesetzentwürfe soll nach Informationen der Ärzte Zeitung vom Donnerstag in der übernächsten Woche auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden. Zwei Vorschläge für eine Neuformulierung aus den Reihen des Bundestages für eine Neuformulierung liegen bereits vor. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hat mit den Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der "klarstellen soll, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist" und zugleich Missbrauch verhindern soll. Geprüft werden soll, ob ein dauerhafter "autonom gebildeter freier Wille" zugrunde liegt. Eine verpflichtende Beratung ist vorgesehen. Grundsätzlich soll niemand zum Mitwirken am Suizid verpflichtet werden. Einen ähnlichen Vorschlag stellten Renate Künast und Katja Keul von den Grünen vor. Zudem sind neue Details über einen zusätzlichen "Diskussionsentwurf" aus dem Bundesgesundheitsministerium bekanntgeworden. Laut der Ärzte Zeitung, der der Entwurf vorliegt, sollen Ärzte und Psychotherapeuten Suizidwilligen schriftlich bescheinigen, dass sie ihren Willen frei von akuten psychischen Störungen gebildet haben. Sind sich die Gutachter nicht einig, soll dem Entwurf zufolge das Betreuungsgericht entscheiden können. Wartezeiten sollen Betroffene vor Kurzschlussreaktionen schützen. Eine Neufassung der gesetzlichen Grundlage der Suizidbeihilfe ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang 2020 das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte. Die Karlsruher Richter erkannten damit ein Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben an.

© SZ vom 09.04.2021 / kna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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