Bundestag:Maskenpflicht für Abgeordnete

Im Deutschen Bundestag gilt von Dienstag an eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. "Der Bundestagspräsident hat sich entschieden, eine allgemeine Maskenpflicht im Parlament anzuordnen, weil die Entwicklung der Sars-CoV2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen ist", teilte die Parlamentsverwaltung am Montag in Berlin mit. Die Anordnung sei zunächst bis zum 17. Januar befristet. Bislang galt für den Bundestag nur eine Empfehlung zum Maskentragen. Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, die für ein innerdeutsches Risikogebiet gilt. Die Maske könne abgelegt werden, wenn man sich an seinem Platz in einem Sitzungs- oder Besprechungsraum oder im Plenarsaal befinde, so der Bundestag - vorausgesetzt, man hat mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen. Auch Sprecher am Rednerpult und an Saalmikrofonen dürfen die Maske ablegen, ebenso Präsidentinnen und Präsidenten, die eine Sitzung leiten.

© SZ vom 06.10.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: