Bundestag:Leben und sterben lassen

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Heftig umstritten: Der Bundestag ist beim Thema Sterbehilfe gespalten. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

Darf man einem Menschen beim Selbstmord helfen? Darüber streitet der Bundestag - und zwar heftig. Fraktionsdisziplin gibt es in der Frage nicht, dafür geht es zu sehr um das Gewissen.

Von Guido Bohsem, Berlin

Vielleicht muss man einfach mit Hubert Hüppe beginnen, um diesen Donnerstagvormittag im Parlament nachzuzeichnen. Ein Vormittag, in dem der Bundestag über Leben und Tod, vor allem aber über das Sterben diskutierte. Es ging um die Frage, ob Ärzte einem todkranken Menschen auf Wunsch dabei helfen dürfen, das Leben zu beenden.

Geht es um solche Themen, läuft das Parlament gewöhnlich zu großer Form auf. Die ansonsten geltende Fraktionsdisziplin wird aufgehoben und jeder Abgeordnete darf die Anträge unterstützen, die ihn überzeugen, ohne sich darum zu kümmern, ob sie von Mitgliedern anderer Fraktionen stammen, womöglich sogar solchen der Opposition.

Die Rede ist dann häufig von "Sternstunden des Parlaments". Doch ist dieser Begriff so abgegriffen wie ungerecht. Schließlich ist damit unterstellt, dass sich die Parlamentarier ansonsten dumm stellen und gegen ihre eigene Überzeugung entscheiden würden. Dabei würde der normale Politikbetrieb zusammenbrechen, wollte sich jeder eingehend mit den Einzelheiten des militärischen Beschaffungswesens, des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs oder der Erbschaftsteuer auseinandersetzen. Sternstunden kann sich das Parlament nur in ganz wenigen und dafür ausgesuchten Fällen leisten.

"Nicht Staatsanwälte gehören ans Krankenbett, sondern Angehörige", sagt Peter Hintze

Der CDU-Mann Hüppe vertrat - so viel kann man angesichts des Beifalls sagen - eine Mindermeinung unter den Parlamentariern: Er sprach sich für ein absolutes Verbot der Sterbehilfe aus. In dem von ihm und seinem Parteifreund Patrick Sensburg unterstützten Antrag soll die Beihilfe zum Selbstmord mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Hüppe jedenfalls startete sodann mehrere scharfe Angriffe auf die Kollegen, die sich für einen weitaus liberaleren Umgang mit der Sterbehilfe aussprechen, darunter sind seine Parteikollegen Peter Hintze, Christina Schröder und Katherina Reiche. "Ihr Antrag will nichts verbieten", rief er ihnen entgegen. "Er will alles erlauben und er will sogar das ärztliche Berufsrecht knacken." Die Ärzteschaft stellte sich in der Vergangenheit mehrheitlich und deutlich gegen die Beihilfe zum Suizid.

In dem Entwurf, der auch von den SPD-Gesundheitspolitikern Karl Lauterbach und Carola Reimann unterstützt wird, sei beim Umgang mit todkranken Menschen eben auch die Rede davon, dass das Pflegepersonal belastet werde, sagte Hüppe weiter. Und dies sei genau das, was er befürchte, nämlich dass eine laxe Regelung dazu führe, dass Menschen sich als Last für andere begriffen und deshalb freiwillig sterben wollten.

Es folgten ein ärgerliches Kopfschütteln bei Hintze sowie lautstarker Protest von Renate Künast. Hintze hatte zuvor die eigene Initiative deutlich sachlicher im Ton vorgetragen. Die Hilfe zum Selbstmord sei seit 150 Jahren, mithin seit der Kaiserzeit, in Deutschland straffrei. "Dieser Grundsatz muss auch weiter gelten", forderte er. Deshalb wollten er und seine Mitstreiter keinerlei Veränderungen, die das Strafrecht mit ins Spiel bringen. Nicht Staatsanwälte gehörten ans Krankenbett, sondern Angehörige, sagte Hintze. Für leidende Menschen müsse es einen anderen Weg geben als das durch die Palliativmedizin schmerzgelinderte Warten auf den Tod. "Wir wollen nicht, dass Todkranke aus dem Fenster springen müssen." Es gehe um Selbstbestimmung des Menschen, die den Kern seiner Würde ausmache - gerade am Ende des Lebens.

Mit diesem Punkt kritisierte Hintze nicht nur den Entwurf von Hüppe et al., sondern auch den Antrag, der derzeit offenbar die größte Mehrheit im Parlament und im Kabinett findet und der von den Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) initiiert wurde. Dieser Antrag sieht vor, eine "geschäftsmäßige" Beihilfe zum Selbstmord unter Strafe zu stellen. Damit wollen die Abgeordneten Sterbehilfevereinen wie dem des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch das Handwerk legen. Nach Interpretation der Gegner dieses Antrags würde damit aber auch jedem Arzt die Möglichkeit zur Hilfe bei einem Selbstmord genommen. "Wenn mir drei Jahre Haft drohen, dann mache ich das nicht mehr", sagte SPD-Mann Karl Lauterbach. Denn die im Antrag aufgenommene Definition von "geschäftsmäßig" sei daran gebunden, ob diese Hilfe wiederholt geleistet werde. Demnach könne der Arzt vielleicht ein Mal helfen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen, danach aber nie mehr. Der Antrag bedeute das Ende der Sterbehilfe.

Brand und Griese wiesen diesen Vorwurf zurück. Ihr Ziel sei es, das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten zu schützen. Es sollten ferner lediglich solche Vereine verboten werden, die aus der Sterbehilfe Kapital schlagen wollten. "Sterbende sollten an der Hand und nicht durch die Hand eines Mitmenschen sterben", sagte Brand. Sein Antrag sei der Weg der Mitte, 210 Abgeordnete unterstützen ihn.

© SZ vom 03.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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