Bundestag:Gedenken an den Holocaust

Bundestag erinnert im Januar an Verfolgung sexueller Minderheiten in der NS-Zeit

In seiner traditionellen Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus stellt der Bundestag in diesem Jahr die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgten Menschen in den Mittelpunkt. Vor dem Parlament wird die 1942 geborene Jüdin und Holocaust-Überlebende Rozette Kats sprechen, wie der Bundestag am Freitag mitteilte. Während ihre Eltern in Auschwitz ermordet wurden, überlebte sie den Angaben zufolge bei einem Ehepaar in Amsterdam, das das Mädchen als eigenes Kind ausgab. Zudem sollen in der Gedenkstunde am 27. Januar Texte über Menschen verlesen werden, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden.

Dazu zählt Karl Gorath (1912-2003), der unter dem NS-Regime nach dem damals geltenden Paragrafen 175, der homosexuelle Handlungen verbot, mehrfach verurteilt wurde, im Zuchthaus gefangen gehalten und später ins Konzentrationslager Auschwitz deportiert wurde. Er überlebte den Holocaust, wurde aber bereits 1946 wieder nach dem Paragrafen 175 verurteilt - nach Angaben des Bundestags vom gleichen Richter, der ihn bereits 1938 verurteilt hatte. Noch bis 1994 stand der Paragraf im Strafgesetzbuch. 2017 hob der Bundestag alle Urteile zur Zeit der Bundesrepublik auf. Die Unrechtsurteile aus der NS-Zeit wurden bereits früher aufgehoben.

Die zweite Person, an die der Bundestag erinnern will, ist Mary Pünjer (1904-1942), eine Jüdin, die 1940 unter dem Vorwand der "Asozialität" als "Lesbierin" verhaftet worden sei. Sie wurde im Konzentrationslager Ravensbrück interniert und 1942 in Bernburg ermordet. Im Jahr 1996 hatte der damalige Bundespräsident Roman Herzog den Tag der Befreiung des NS-Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee (27. Januar 1945) als Gedenktag proklamiert.

© SZ vom 07.01.2023 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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