Bundestag:Entlastung und Teilzeit

Lesezeit: 1 min

Das Parlement beschließt zwei wichtige Gesetze: das Rückkehrrecht aus Teilzeitarbeit und die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Es geht um Milliardenbeträge.

Arbeitnehmer sollen künftig flexibler in Teilzeit arbeiten können. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag. Nach dem Gesetz für eine sogenannte Brückenteilzeit sollen Teilzeitbeschäftigte vom 1. Januar 2019 an wieder leichter in Vollzeit zurückkehren können. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen, kann aber noch Änderungsvorschläge machen. Nach dem Gesetz sollen alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase - ohne besondere Gründe - bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Auch sieht der Gesetzentwurf eine besondere Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer vor. Hier muss der Arbeitgeber nur einem vom 15 Arbeitnehmern die temporäre Teilzeit gewähren. Darüber hinaus sieht der Entwurf Änderungen bei der Arbeit auf Abruf vor.

Außerdem beschloss der Bundestag eine Entlastung gesetzlich Versicherter bei den Krankenkassenbeiträgen: Vom 1. Januar an müssen die Arbeitgeber wieder die Hälfte des Zusatzbeitrages übernehmen. Bislang hatten die Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag allein schultern müssen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, mit dem Gesetz würden 56 Millionen Versicherte um insgesamt acht Milliarden Euro entlastet. Bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro im Monat mache dies 18 Euro pro Monat aus, mehr als 200 Euro pro Jahr. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus zwei Teilen: Derzeit liegt der allgemeine Satz bei 14,6 Prozent des Bruttolohns. Diesen bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits zu gleichen Teilen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 1,0 Prozent. Nun wird auch beim Zusatzbeitrag zur sogenannten Parität zurückgekehrt, was in den Koalitionsverhandlungen ein Kernanliegen der SPD war. An die Adresse der SPD sagte Spahn: "Das ist Ihr Gesetz, Ihr Erfolg." Der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Kai Helge Vogel, sagte der dpa: "Die kurzfristigen Einsparungen dadurch sind nicht so groß." Doch da die Gesundheitskosten immer weiter steigen, weil die Bevölkerung älter wird und der medizinisch-technische Fortschritt teuer ist, falle der Schritt langfristig stärker ins Gewicht.

© SZ vom 19.10.2018 / dpa, SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: