In einem Bericht an den Haushaltsausschuss zum geplanten 49-Euro-Ticket hat der Bundesrechnungshof (BRH) den Gesetzgeber auf rechtliche Risiken hingewiesen. Insbesondere sei es "verfassungsrechtlich bedenklich", sollte die Einführung und konkrete Ausgestaltung des Tickets über eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zustande kommen, heißt es in dem Schreiben. Als erstes hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet. Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, die Kosten für das Deutschlandticket jeweils zur Hälfte zu tragen. Der BRH weist in diesem Zusammenhang auf rechtliche Grenzen hin, weil die Organisation des ÖPNV laut Grundgesetz ausschließlich Sache der Länder sei. Der Bericht zeigt Bedenken der Ministerien auf, wonach "eine vom Bund veranlasste Verpflichtung der Länder zur Mitfinanzierung des Deutschlandtickets" im Hinblick auf das Grundgesetz "mit Risiken behaftet" sei. Das 49-Euro-Abo soll ab Mai gelten.
Bundesrechnungshof:Risiken beim 49-Euro-Ticket
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