Bundespräsident:Aufgaben, Rechte und Pflichten

Bundespräsident: Aufgaben, Rechte und Pflichten

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(Foto: ag.ddp)

Im Vergleich mit anderen Staatsoberhäuptern hat der deutsche Bundespräsident sehr wenig Macht. Seine Funktion ist es, zu repräsentieren, ...

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(Foto: ag.ap)

... zu integrieren ...

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... und bei gesellschaftlichen Anlässen präsent zu sein.

Bundespräsident

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(Foto: ag.ddp)

Gewählt wird der Bundespräsident auf fünf Jahre von der Bundesversammlung, ein Gremium, das nur für diese Wahl zusammentritt und sich aus den Abgeordneten des Bundestages und Gesandten der Landesparlamente zusammensetzt. Einmal kann der Bundespräsident sich zur Wiederwahl aufstellen lassen. Wählbar ist jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat.

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Auch nach außen hin repräsentiert der Bundespräsident Deutschland - hier zum Beipsiel Bundespräsident Johannes Rau bei einem Staatsbesuch in Indien 2003.

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Der Bundespräsident ernennt die Minister und Ministerinnen der Bundesregierung. Dabei handelt es sich aber um einen formalen Akt. Er muss die Vorschläge des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin umsetzen.

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Das Begnadigungrecht gehört zu den wenigen Befugnissen, die der Bundespräsident ohne Segen eines anderen Verfassungsorgan wahrnehmen darf. In der Praxis berät er sich jedoch meistens mit dem Bundeskanzler und anderen Mitgliedern der Regierung. (Im Bild: Ex-RAF-Terrorist Christian Klar)

Bundespräsident

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(Foto: ag.ddp)

Anders als die meisten anderen Staatsoberhäupter - unter anderem der US-Präsident, der französische Präsident und auch Großbritanniens Queen - ist der Bundespräsident nicht Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Die Bundeswehr untersteht in Friedenszeiten dem Verteidigungsminister, im Krieg dem Bundeskanzler.

© sueddeutsche.de/Barbara Vorsamer - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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