Bundesländer:Chronologie: Der lange Weg zum neuen NPD-Verbotsantrag

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Berlin (dpa) - Das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte 2003 an der "V-Mann-Affäre". Das Bundesverfassungsgericht sah in der Präsenz von Verbindungsleuten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei ein "Verfahrenshindernis".

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Berlin (dpa) - Das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte 2003 an der „V-Mann-Affäre“. Das Bundesverfassungsgericht sah in der Präsenz von Verbindungsleuten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei ein „Verfahrenshindernis“.

Seither gab es Debatten über einen neuen Anlauf:

Januar 2005: Nach einem Eklat im sächsischen Landtag versucht die PDS vergeblich, die anderen Fraktionen für einen neuen Verbotsantrag gegen die NPD zu gewinnen. NPD-Abgeordnete hatten die Bombenangriffe auf Dresden 1945 mit Holocaust verglichen.

August 2007: Eine Hetzjagd von Jugendlichen auf acht Inder in der sächsischen Stadt Mügeln belebt die Debatte um ein NPD-Verbot neu. Der Vorstoß des damaligen SPD-Chefs Kurt Beck, ein neues Verfahren prüfen zu lassen, stößt in anderen Parteien aber auf Skepsis.

April 2008: Die SPD-Innenminister kommen zu dem Schluss, vor einem NPD-Verbot müssten zunächst nachrichtendienstliche Zugänge abgeschaltet und dann erneut Erkenntnisse über die Partei gesammelt werden. Die Union lehnt einen neuen Anlauf weiter ab.

September 2009: Mit der Forderung nach einem NPD-Verbotsverfahren sucht die CSU die Konfrontation mit der CDU. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) schwenkt auf die Position der SPD ein und verlässt die Linie der unionsregierten Länder.

Dezember 2011: Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll Beweise für verfassungsfeindliche Bestrebungen der NPD sammeln und Kriterien für ein erfolgreiches Verfahren aufstellen, beschließt die Innenministerkonferenz.

November 2012: Die NPD prescht in Karlsruhe vor: Sie will beim Verfassungsgericht ihre Verfassungstreue prüfen lassen. Die Partei sehe sich durch die Behauptung, sie sei verfassungswidrig, in ihren Rechten verletzt. Die Richter weisen den Vorstoß im März 2013 ab.

Dezember 2012: Der Bundesrat beschließt, ein neues Verbotsverfahren einzuleiten. Nur Hessen enthält sich.

März 2013: Die schwarz-gelbe Bundesregierung verzichtet darauf, sich dem Antrag der Länder anzuschließen. Im April stimmt auch der Bundestag gegen einen eigenen Verbotsantrag.

22. November 2013: Die Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz hat die Beweismittel zusammengetragen und den Verbotsantrag fertiggestellt, teilt Baden-Württembergs Innenministerium mit. An diesem Dienstag (3. Dezember) soll der Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden.

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