Bundeskabinett:Heizungsgesetz entschärft

Die umstrittene Austauschpflicht für Heizungen wird entschärft. Auf einen entsprechenden Entwurf hat sich das Kabinett geeinigt, er soll bis Ende April verabschiedet werden. Danach soll es zwar bei der Vorgabe bleiben, dass ab 2024 jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden soll. Es gibt aber Ausnahmen, etwa für Eigentümer über 80. Auch müssen Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel nicht zwingend nach 30 Jahren getauscht werden. Gleiches gilt für Kessel in Ein- oder Zweifamilienhäusern, die seit 2002 nicht den Besitzer gewechselt haben. Geht eine Heizung aber kaputt, darf sie nur übergangsweise für drei Jahre durch einen Heizkessel ersetzt werden. Danach zieht auch hier die 65-Prozent-Regel. Das Gesetz war wegen der Auflagen umstritten. Auch hatte die FDP gefordert, es für Wasserstoff-Heizungen zu öffnen. Sie können nun installiert werden - wenn es ein Netz dafür gibt.

© SZ vom 01.04.2023 / miba - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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