Bundesgerichtshof:Urteil gegen Terror-Folterer bestätigt

Maskiert und schwarz gekleidet verbreitete er Leid und Schrecken: Das Mord-Urteil gegen Nils D. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Dinslakeners verworfen, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. D. war wegen Mordes und Kriegsverbrechen vom Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) im vergangenen Jahr zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Als der gefürchtete Folterer Abu Ibrahim al-Almani ("Ibrahim der Deutsche") hatte der IS-Terrorist im berüchtigten Gefängnis von Manbitsch in Syrien oft aus banalem Anlass misshandelt und den 25-jährigen Gefangenen Hassan M. zu Tode gefoltert. Nils D. war einer lebenslangen Haftstrafe entgangen, weil er umfassend gegen seine islamistischen Komplizen ausgesagt hatte und in zahlreichen weiteren Verfahren als Belastungszeuge aufgetreten war. Er war bereits 2016 in Düsseldorf als IS-Terrorist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

© SZ vom 08.09.2022 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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