Bundesgerichtshof:Jennifer W. bleibt in U-Haft

Die mutmaßliche IS-Terroristin Jennifer W. bleibt in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte einen entsprechenden Beschluss des Oberlandesgerichtes München. Das OLG hatte im Dezember einen Antrag der Verteidiger auf Haftentlassung und Aufhebung des Haftbefehls gegen ihre Mandantin abgelehnt. Dagegen legten sie Beschwerde in Karlsruhe ein. Diese sei unbegründet, entschied nun der BGH. Gegen die Angeklagte bestehe weiterhin dringender Tatverdacht. Sie habe sich "mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland" strafbar gemacht. Die Frau aus Lohne in Niedersachsen, die sich im Irak dem IS angeschlossen haben soll, ist unter anderem wegen Mordes an einem fünfjährigen jesidischen Sklavenmädchen angeklagt.

© SZ vom 19.02.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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