Bützow:Landkreis setzt weiter auf Flüchtlingsunterkunft in Bützow

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Das Ortseingangsschild der Stadt im Landkreis Rostock. (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

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Bützow (dpa/mv) - Nach dem gescheiterten Bürgerentscheid über Pläne zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft in Bützow hat der Landkreis Rostock die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung bekräftigt. „Der gescheiterte Bürgerentscheid ändert nichts an der Bedarfslage für den Landkreis Rostock“, sagte Landrat Sebastian Constien (SPD) am Montag in Güstrow. Angesichts der weiter steigenden Zuweisungen von Flüchtlingen bleibe die Situation stark angespannt.

„Planungen zur Einrichtung neuer Unterkünfte für Geflüchtete müssen unter Hochdruck weiterverfolgt werden und ein Grundzentrum wie Bützow ist davon nicht ausgenommen“, betonte Constien. In engem Austausch mit der Stadt Bützow wolle der Landkreis nun die Planungen weiter verfolgen.

Der Bürgerentscheid scheiterte am Sonntag wegen zu geringer Beteiligung. Zwar stimmte laut vorläufigem Ergebnis eine Mehrheit der Teilnehmer dagegen, städtische Flächen oder Gebäude für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften an den Landkreis Rostock zu verpachten oder zu verkaufen. Die Summe der Nein-Stimmen erreichte aber nicht das erforderliche Quorum von 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten.

Die Standortfrage werde deshalb nun am 11. Dezember in der Sitzung der Stadtvertretung gestellt, sagte Bürgermeister Christian Grüschow (parteilos). Bei einem Ja müsse weiter entschieden werden, wie die Verpachtung oder der Verkauf an den Kreis konkret ausgestaltet werde, kündigte er an.

Hintergrund des Bürgerentscheids war eine Ankündigung des Landkreises, eine Gemeinschaftsunterkunft in der Nähe eines Schulcampus zu errichten. Der Standort sei „gänzlich ungeeignet“, hatte Bürgermeister Grüschow in einer Stellungnahme argumentiert. Der Kreis habe allerdings zugesagt, auf den Bau der Unterkunft an dem Schulstandort zu verzichten, wenn die Stadt selbst eine Unterkunft errichte. Diese solle auf maximal 120 Menschen ausgelegt und für höchstens acht Jahre an den Kreis verpachtet werden.

© dpa-infocom, dpa:231112-99-922134/3

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