Hamburg:Bürgerschaft: Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz

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Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen), Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, spricht. (Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild)

Die Hamburgische Bürgerschaft macht sich für eine Aufnahme des Schutzes der sexuellen Identität vor Diskriminierung ins Grundgesetz stark. Das Parlament...

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Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburgische Bürgerschaft macht sich für eine Aufnahme des Schutzes der sexuellen Identität vor Diskriminierung ins Grundgesetz stark. Das Parlament forderte den Senat am Mittwoch mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Linken auf, sich „im Bundesrat und ergänzend in geeigneter Weise auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt wird“. Die Fraktionen wollen damit ein gemeinsames Zeichen gegen Homophobie und Diskriminierung setzen.

Die AfD stimmte als einzige Fraktion gegen den gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und Linken. Der AfD-Abgeordnete Krzysztof Walczak provozierte durch seine Thesen zudem ein Zusammentreten des Ältestenrats. Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne) warf Walczak im Anschluss Diskriminierung im großen Stil vor. Sie finde es unerträglich, „wie Sie Menschen ihr Geschlecht, ihre Identität absprechen“.

Walczak hatte gesagt, dass unter den Schutz der sexuellen Identität auch die Zoophilie oder die Pädophilie fallen könnten. Anschließend unterstellte er den Grünen unter Hinweis auf die rund 40 Jahre zurückliegende Haltung einzelner Grünen-Politiker zur Pädophilie, dass der Verdacht bestehe, dass sie mit dem Antrag „weiterhin auf eine Dekriminalisierung der Pädophilie hinarbeiten“.

In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es bislang: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Der Begriff „Rasse“ kam vor dem Hintergrund des Rassenwahns der Nationalsozialisten ins Grundgesetz und ist mittlerweile umstritten, da zwischenzeitlich wissenschaftlich belegt ist, dass es keine menschlichen Rassen gibt.

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