Brandenburg:Bürgermeister mit Rathaus-Verbot

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Verurteilt, wiedergewählt, suspendiert: Der FDP-Politiker Klaus-Dieter Hübner (Foto: dpa)

Wegen Bestechlichkeit verurteilte ein Gericht den Bürgermeister von Guben in Brandenburg. Dennoch wird der Mann mit dem Spitznamen "Neiße-Berlusconi" wiedergewählt. Nur: Das Rathaus darf er nicht betreten.

Von Minh Thu Tran

Im Februar 2015 wurde der FDP-Politiker Klaus-Dieter Hübner wegen Bestechlichkeit und Untreue zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Für die Mehrheit der Bewohner der Kleinstadt Guben in Brandenburg war dieser Schuldspruch offenbar kein Grund, an Hübners Eignung zum Bürgermeister zu zweifeln. Mit 57,8 Prozent wählten sie ihn am 17. Juli erneut in das höchste Amt der Stadt. Hübner war von 2001 an bereits zehn Jahre lang Bürgermeister gewesen - bis er 2011 wegen der Korruptionsermittlungen suspendiert wurde.

Doch sein Amt wird der FDP-Politiker vorerst nicht ausüben können. Nur Stunden nach Bekanntwerden des Wahlergebnisses stimmten die Gubener Stadtverordneten mehrheitlich für eine vorübergehende, dreimonatige Suspendierung Hübners. Bisher hat er seine Wahl nicht angenommen - erst am Dienstag wurde der Brief verschickt, in dem die Stadt den FDP-Politiker über seine Wahl informiert. Hübner hat nach Erhalt noch sieben Tage Zeit, die Wahl anzunehmen. Sobald er das aber tut, tritt ein Hausverbot gegen ihn in Kraft. Hübner wäre dann ein Bürgermeister, der aus seinem eigenen Rathaus ausgesperrt ist.

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Städtische Aufträge für die Verschönerung des Bürgermeister-Gartens

Hintergrund der verzwickten Situation: Das Landgericht Cottbus sprach Hübner 2015 in einem Korruptionsprozess schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hübner während seiner Amtszeit einer Gubener Gartenbaufirma städtische Aufträge zugeschanzt hatte. Im Gegenzug mähte die Firma den Rasen und setzte Pflanzen auf seinem Privatgrundstück. Kostenlos, versteht sich.

Ungewöhnlich ist, dass sich Hübner überhaupt wieder auf das Amt des Bürgermeisters bewerben konnte. In einigen Bundesländern ist dies Vorbestraften generell verboten. Wo das nicht der Fall ist, wird eine solche Situation üblicherweise von den Gerichten unterbunden. Das Landgericht Cottbus hat es aber versäumt, Hübner nach dessen Verurteilung die Kandidatur für öffentliche Ämter ausdrücklich zu verbieten. Diese Lücke im Wahlgesetz hat der FDP-Politiker ausgenutzt, um wieder an das höchste Amt der Stadt zu kommen.

Klaus-Dieter Hübner will die Bürgermeisterwahl trotz der Querelen um seine Person annehmen. Er erwägt rechtliche Schritte, sollte ihm der Zugang zum Rathaus verwehrt bleiben. "Die Gubener können sehr wohl einschätzen, wer die Stadt zukunftsfähig machen kann und wer das verhindern will", sagte Hübner dem rbb und fügte nebulös an: "Sie haben auch ein feines Gespür dafür, welche Damen und Herren damals die Anzeigen gemacht haben." Hübners Anhänger haben in der vergangenen Woche vor dem Gubener Rathaus für ihren Bürgermeister demonstriert.

Starker Mann oder "Neiße-Berlusconi"?

Viele Bewohner der Stadt an der polnischen Grenze haben den Bürgermeister Hübner als Macher in guter Erinnerung. Sie halten ihm etwa zugute, dass er die Innenstadt saniert hat. Andere, besonders Mitarbeiter im Rathaus, klagten dagegen über einen absolutistischen Führungsstil, der Hübner den Spitznamen "Neiße-Berlusconi" eintrug. Nach Informationen des rbb ist die Stimmung im Rathaus nach Hübners erneuter Wahl angespannt: Etliche haben vor Gericht gegen ihn ausgesagt, sie sollen Angst vor Konsequenzen haben.

Klare Tatsachen könnte der Landkreis Spree-Neiße und Landrat Harald Altekrüger (CDU) schaffen - er könnte ein Disziplinarverfahren aufgrund weiterer früherer Verfehlungen Hübners im Amt einleiten und Hübner dauerhaft suspendieren. Dazu will sich der Landkreis allerdings erst äußern, wenn Hübner die Wahl formal angenommen hat.

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