Im Berufungsverfahren vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht haben Vertreter der AfD und des Verfassungsschutzes über den Volksbegriff der Partei gestritten. Der Anwalt des Bundesamts für Verfassungsschutz, Wolfgang Roth, warf der Partei vor dem Gericht in Münster vor, sie stelle in ihren öffentlichen Äußerungen ein ethnisch definiertes deutsches Volk über andere Ethnien. Die AfD verwies dagegen auf ihr Parteiprogramm. In der Programmkommission werde nichts beschlossen, das gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße, sagte Bundesvorstand Peter Boehringer. Er bestritt einen Rechtsruck in der AfD. Der radikale "Flügel" des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke habe die Partei nie dominiert.
Berufungsverfahren in Münster:AfD bestreitet Rechtsruck
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