Atom-Moratorium:RWE klagt gegen Abschaltung von Biblis A

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Der Energiekonzern RWE wehrt sich juristisch gegen die vorübergehende Stilllegung des Meilers Biblis A und reicht Klage ein. Sollte das Unternehmen recht bekommen, steht das Atom-Moratorium der Regierung auf der Kippe.

RWE wehrt sich gegen die vorübergehende Abschaltung des Atomreaktors Biblis A. Der Energiekonzern hat am Freitagmorgen offiziell Klage eingereicht. Dies teilte ein Sprecher des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel mit.

Das Bild zeigt die Reaktorgebäude A (rechts) und B des Kernkraftwerks im südhessischen Biblis. Der Energiekonzern RWE will gegen die vorübergehende Abschaltung von Biblis A klagen. (Foto: dpa)

Zuvor hatte ein Sprecher des Unternehmens der Nachrichtenagentur dapd gesagt, namhafte Juristen hätten Zweifel geäußert, ob die Rechtsgrundlage für das dreimonatige Moratorium, das von der Bundesregierung erlassen wurde, tragfähig sei. "Das wollen wir gerichtlich klären."

An sich, so betont RWE, begrüße das Unternehmen aber die Sicherheitsüberprüfung der vorübergehend stillgelegten Kraftwerke.

Keine Klage will RWE wegen des Meilers Biblis B erheben. Die Anweisung der hessischen Atomaufsicht, das Kraftwerk abzuschalten, sei nur für Biblis A ergangen, hieß es. Biblis B habe ohnehin wegen einer Revision stillgestanden.

Die Regierung hatte die vorübergehende Abschaltung der sieben ältesten Meiler mit Verweis auf Paragraph 19 Absatz 3 des Atomgesetzes angeordnet. Danach kann die vorübergehende Stilllegung eines Kernkraftwerks verlangt werden, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter bestehen.

RWE ist dagegen der Ansicht, dass eine rechtliche Grundlage für das Moratorium fehlt. Die deutschen Atomanlagen erfüllten die geltenden Sicherheitsanforderungen, hieß es. Daher gebe es keine Rechtsgrundlage für die vorübergehende Abschaltung. Zudem argumentiert der Konzern mit der Wahrung der Interessen seiner Aktionäre.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen hatte das Moratorium als vorsorgliche Maßnahme nach den Ereignissen in Japan begründet. Mehrere Juristen halten diese Auslegung für sehr gewagt und sehen die Abschaltung juristisch auf wackligen Füßen. RWE-Chef Jürgen Großmann hatte wiederholt argumentiert, dass die deutschen Anlagen auf einem sehr sicheren Stand seien - daran habe sich auch durch die Katastrophe in Fukushima nichts geändert.

Sollte RWE recht bekommen, stünde das derzeitige Atom-Moratorium auf der Kippe.

Im Gegensatz zu RWE will der Energiekonzern Eon keine juristischen Schritte gegen die angeordnete Abschaltung seiner Reaktoren Isar 1 und Unterweser einleiten. "Trotz der Zweifel über die Rechtmäßigkeit sollen während des Moratoriums juristische Auseinandersetzungen nicht im Vordergrund stehen", teilte der Düsseldorfer Konzern mit.

© sueddeustche.de/dpa/dmo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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