Arbeitsrecht:Streikposten erlaubt

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Amazon muss es hinnehmen, wenn die Gewerkschaft Verdi auf ihrem Firmengelände zu Arbeitsniederlegungen aufruft.

Von Detlef Esslinger, München

Der Versandhändler Amazon muss es hinnehmen, wenn die Gewerkschaft Verdi auf dem Firmengelände zu Streiks aufruft. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt entschieden. Das Gericht hatte zwischen dem Hausrecht des Arbeitgebers und dem Streikrecht der Gewerkschaft abzuwägen. Anlass waren Streikposten, die Verdi 2014 auf den Parkplätzen vor der Niederlassung in Koblenz und 2015 in Pforzheim aufgestellt hatte. Die Entscheidung fiel aus zwei Gründen zugunsten des Streikrechts aus: Erstens habe es sich nur um eine "kurzzeitige, situative Beeinträchtigung" des Firmenbesitzes gehandelt. Zweitens sei es "aufgrund der örtlichen Verhältnisse" bei den Niederlassungen nur auf den Parkplätzen möglich gewesen, "im Gespräch auf Arbeitswillige einzuwirken". Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg betreffend den Streik in Pforzheim - und hob zugleich eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zu Koblenz auf. Der DGB fand das Urteil gut. Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte, die meisten Firmen stellten nicht in Frage, dass vor dem Werkstor zum Streik aufgerufen wird. Bei Amazon jedoch bleibe "das Verständnis von Arbeitsbeziehungen antiquiert".

© SZ vom 21.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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