Aktuelles Lexikon:Strafzoll

Donald Trump liebt Strafzölle - die das Handelsrecht gar nicht kennt.

Von Marc Beise

Dürfen die USA im Streit um Subventionen für den europäischen Flugzeugbauer Airbus, weil diese dem Konkurrenten Boeing geschadet haben, Importe aus der EU mit Strafzöllen belegen? Und wenn ja: In welcher Höhe? Diese Fragen will jetzt ein Streitschlichtungsgremium der Welthandelsorganisation WTO entscheiden. Seitdem Donald Trump Präsident ist, ist häufig von "Strafzöllen" die Rede - obwohl es diese im Handelsrecht streng genommen gar nicht gibt. Im Kern handelt es sich um einen Import- oder Einfuhrzoll. Ein solcher kann zum Beispiel erhoben werden, um eine gerade aufblühende inländische Branche vorübergehend vor ausländischer Konkurrenz zu schützen, dann spricht man von einem Erziehungszoll. Erlaubt ist unter Umständen auch, unfaire Dumping-Angebote aus dem Ausland mit einem Anti-Dumping-Zoll unschädlich zu machen. Der Ausgleich für unberechtigte Zölle eines anderen Landes wäre der Vergeltungszoll. Der Strafzoll dagegen ist ein eher vager Begriff der Außenpolitik. Die hat eben auch viel mit Wirtschaftspolitik zu tun, und so setzt sich im Streitfall oft der stärkere Staat durch. Die WTO dagegen will das Recht über die Macht stellen - was schwierig genug ist. Denn noch gibt es keinen Weltpolizisten und kein Weltgericht, leider aber einen Wüterich im Weißen Haus.

© SZ vom 30.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: