Aktuelles Lexikon:Profanierung

Nicht mehr gebrauchte Gotteshäuser gibt es immer öfter. Bevor man sie weltlich nutzt, werden sie entweiht.

Von Andrea Bachstein

Eine berühmte New Yorker Disco der 80er-Jahre war das Limelight, man tanzte da in einer früheren Kirche. Nicht mehr gebrauchte Gotteshäuser gibt es immer öfter. Wie sie würdiger denn als Discos weltlich zu nutzen wären, wird gerade in Rom beraten. Etwas 500 Gebäude gab die katholische Kirche in Deutschland seit 2000 auf, der evangelischen Kirche geht es ähnlich. Doch einfach weitervermieten geht nicht. So, wie katholische Kirchen erst von einem Bischof bei einer Messe für den liturgischen Gebrauch geweiht werden (Konsekration), müssen sie dem Kirchenrecht zufolge auch entweiht werden. Diese Profanierung - von lateinisch profanus, "vor dem Heiligtum" - beschließt der Bischof mit Zustimmung des Kirchenrats. Die Profanierung geschieht nach einer Messe, in der das Dekret des Bischofs verlesen wird, ein Rechtsakt, der die Heiligkeit entfernt. Die Gemeinde zieht als Prozession aus. Die Deutsche Bischofskonferenz empfiehlt, das Allerheiligste, Reliquien und Heiligenbilder, mitzutragen in die künftig genutzte Kirche. In der evangelischen Kirche gibt es keine Profanierung, da Räume nicht geweiht werden. Hier heißt es "Entwidmung". Auch sie erfolgt nach Gottesdienst und Auszug der Gemeinde. Mehrere frühere evangelische Kirchen in Deutschland wurden Synagogen, eine wurde eine Moschee.

© SZ vom 01.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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