Aktuelles Lexikon:Generalstreik

Probates Mittel, um politische Forderungen durchzusetzen.

Von Detlef Esslinger

Einen Generalstreik kennt man in Deutschland nur aus den Auslandsnachrichten; an diesem Montag aus Hongkong. Seit Wochen protestieren dort Bürger gegen die Regierung, die Aktionen am Montag liefen unter der Bezeichnung "Generalstreik". Der Begriff beschreibt den Versuch von Gewerkschaften, mittels eines gleichzeitigen Streiks in so vielen Branchen wie möglich ein Land lahmzulegen - um ökonomische oder politische Forderungen durchzusetzen. In Hongkong fordern die Demonstranten mehr Demokratie und Unabhängigkeit von China. In vielen Betrieben kamen tatsächlich Arbeitnehmer nicht zur Arbeit. Andernorts jedoch blockierten Demonstranten die Metro, indem sie verhinderten, dass sich deren Türen schlossen - so etwas ist allerdings nicht Streik, sondern ziviler Ungehorsam. In Deutschland ist der Generalstreik vom Recht prinzipiell nicht gedeckt. Gestreikt werden darf hier nur als Mittel und während eines Tarifkonflikts. Eine Ausnahme eröffnet Artikel 20 des Grundgesetzes: Gegen jeden, der es unternimmt, die demokratische Ordnung zu beseitigen, "haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". In Hongkong steht die Regierung zwar im Verdacht, demokratische Grundrechte zu missachten. Aber dort gilt kein deutsches Grundgesetz.

© SZ vom 06.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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