Aktuelles Lexikon:Beamte

Wer den Beamtenstatus hat, dem kann nicht viel passieren - oder doch?

Von Detlef Esslinger

Wer im öffentlichen Dienst als Beamter arbeitet, hat normalerweise eine Sorge nicht mehr: arbeitslos zu werden. Neben dem Umstand, dass Pensionen von Beamten in der Regel höher sind als Renten von Arbeitnehmern, dürfte die Unkündbarkeit derjenige Vorzug des Beamtenstatus sein, der allgemein am bekanntesten ist. Dem Ehemann von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey droht nun der Verlust dieses Status; das hat jedenfalls das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Nach einem Bericht des Online-Magazins Business Insider soll er bei Arbeitszeiten geschummelt und Dienstreisen abgerechnet haben, die es nicht gab. Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist die schärfste Sanktion, die die Disziplinargesetze des Bundes und der Länder vorsehen. Der Betroffene verliert nicht nur seinen Job, sondern auch sämtliche Pensionsansprüche. Mildere Strafen sind der Verweis, die Geldbuße, die Kürzung der Bezüge und die Zurückstufung. Disziplinarstrafen sind sehr selten. Der Bund zum Beispiel beschäftigt 285 000 Beamte, im Jahr 2018 gab es 332 Disziplinarstrafen, nur in acht Fällen wurde die Entfernung verhängt. Der Beamte Giffey, Veterinär beim Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales, kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

© SZ vom 13.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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