Aktuelles Lexikon:Annexion

Wie das Völkerrecht Annektierung definiert.

Von Andrea Bachstein

Annegret Kramp-Karrenbauer bezieht verbal Prügel, weil die Verteidigungsministerin sagte, dass die Türkei in Syrien "völkerrechtswidrig Gebiet annektiert hat". Möglich, dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan genau das anstrebte - doch wenn Soldaten einmarschieren und ein anderes Land besetzen, ist das im Völkerrecht noch keine Annexion (Annektierung). Vereinfacht bedeutet Annexion, dass ein Staat durch militärische Gewalt oder anderen Zwang sich einseitig Gebiet eines anderen Staats einverleibt und juristisch als eigenes behandelt. Seit 1919 kennt das Völkerrecht ein Annexionsverbot innerhalb des damaligen Völkerbunds. In der Folge verboten die Vereinten Nationen in ihrer Charta 1945 jede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit eines Landes, was Besetzung und Annexion umfasst. Als einziger Weg, Letztere zu legalisieren, gilt ein Referendum der betroffenen Bürger. So eines setzte Russland nach der halb getarnten militärischen Einnahme der ukrainischen Krim 2014 an. Moskau zufolge votierten bei 83 Prozent Beteiligung 97 Prozent für den Anschluss an Russland. Laut Aktivisten nahmen aber nur 30 bis 50 Prozent teil. Zudem passten russische Soldaten auf - keine Bedingungen für eine freie Wahl -, und so ist dieses Votum für 100 UN-Staaten ungültig.

© SZ vom 25.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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