Aktuelles Lexikon:Ablöse

Werden für Azubis im Handwerk bald Summen wie im Fußball fällig?

Von Josef Kelnberger

Egal, ob es in dem Vertrag um eine Einbauküche, einen Wandschrank oder einen Profisportler geht: Die Ablöse ist eine Ausgleichszahlung in einem Rechtsgeschäft. Wer als neuer Mieter Einrichtungsgegenstände vom Vorgänger übernimmt, zahlt dafür eine Ablösesumme. Es soll vorkommen, dass durch Zahlung einer überhöhten Ablöse Mitbewerber um eine Wohnung aus dem Feld geschlagen werden. Der Profifußball bietet mit seinen Ablösesummen oft Stoff für Moraldebatten: War es nicht abartig, dass Paris Saint-Germain beim Transfer von Stürmer Neymar 222 Millionen Euro Ablöse nach Barcelona überwies? Ist es nicht verrückt, dass der FC Bayern 80 Millionen Ablöse für Verteidiger Hernández an Atlético Madrid bezahlt? Seit 1995 dürfen Profisportler einer EuGH-Entscheidung zufolge den Verein ablösefrei wechseln, wenn ihr Vertrag ausgelaufen ist. Jedoch gibt es im Fußball ein Solidarsystem namens "Ausbildungsentschädigung"; sie ist, wenn ein Spieler Profi wird, rückwirkend dem ausbildenden Verein zu zahlen. Etwas ähnliches schwebt nun dem Handwerkspräsidenten Hans Peter Wollseifer vor, wenn er eine Ablöse für Azubis fordert: Sie dürften demnach in den ersten Jahren nach der Lehre nur den Betrieb wechseln, wenn der neue Arbeitgeber einen Teil der Ausbildungskosten übernimmt.

© SZ vom 04.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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