Aktionskunst:Überzogener Vorwurf

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine Künstlergruppe wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" - das ist haltlos.

Von Alex Rühle

Aktionen des "Zentrums für politische Schönheit" (ZPS) sorgen immer wieder für Diskussionen. Absichtlich sprengen die "aggressiven Humanisten", wie sich die Aktivisten auch nennen, den reinen Kunstrahmen, man denke nur daran, wie sie vor Björn Höckes Haus das Holocaustmahnmal nachgebaut haben, nachdem der von einem "Denkmal der Schande" gesprochen hatte. Wie auch immer man aber die Aktionen beurteilt: Es ist beunruhigend, was in Thüringen passiert. Da ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera seit 16 Monaten gegen das ZPS wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" - Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs. Das ist Künstlern in der Bundesrepublik so noch nicht passiert. Der Paragraf gilt für Vereinigungen, "deren Zweck auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist". Genauso beunruhigend ist, dass das Verfahren seit 16 Monaten läuft. Alle Aktionen des ZPS fanden in der Öffentlichkeit statt. Eine Staatsanwaltschaft sollte schneller in der Lage sein zu ermitteln, was es mit dem Vorwurf der kriminellen Vereinigung auf sich hat. Insofern drängt sich der Verdacht auf, dass es der Staatsanwaltschaft um anderes ging: Paragraf 129 ermöglicht umfassende Überwachungsmaßnahmen. Es wäre wichtig, dass die Staatsanwaltschaft sich äußert - und das Verfahren dann bald einstellt.

© SZ vom 05.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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