Der dritte Prozess gegen Monika Böttcher: "Ich kann Ihnen das nicht näher erklären":Wo der Glaube fehlt

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Monika Böttcher im Jahr 1999 vor Beginn des Prozesses im Landgericht in Frankfurt am Main. Die Anklage wirft Böttcher zum dritten Mal vor, ihre beiden Töchter Melanie (7) und Karola (5) am 4. August 1986 getötet zu haben. (Foto: dpa, Collage: SZ)

Nach 13 Jahren hat ein Richter den Ehrgeiz, doch noch die Wahrheit zu erfahren - aber geheuer sind ihm weder Belastungszeugin noch Angeklagte

Von Cathrin Kahlweit

Diese Reportage erschien am 1. Oktober 1999 auf der Seite Drei der Süddeutschen Zeitung. Als "Akteneinsicht" werden in den Feiertagsausgaben der SZ Berichte über große Prozesse der vergangenen Jahrzehnte nachgedruckt, versehen mit einer aktuellen Einordnung. Die Texte wurden in der Rechtschreibung ihrer Entstehungszeit belassen und eventuell leicht gekürzt. F

Elisabeth Nordheim ist an diesem Morgen eine wichtige Frau. Auch von ihr, der 64-jährigen Hausfrau aus Röhrigshof bei Bad Hersfeld, wird es abhängen, ob ihre einstige Nachbarin Monika Böttcher, geschiedene Weimar, noch einmal wegen Mordes ins Gefängnis muß. Sie demonstriert den Zweiflern in Saal 165 C des Frankfurter Landgerichts mit fester Stimme, in knappen Sätzen und im Detail, dass sie sich ganz, ganz sicher ist. Sie "könnte schwören", dass sie am Morgen des 4. August 1986 die beiden Mädchen noch lebend gesehen hat, die zu diesem Zeitpunkt als vermisst galten und später ermordet aufgefunden wurden. Erst habe sie Melanie und Karola auf dem Spielplatz gesehen. Dann "hat Melanie sogar noch bei uns geklingelt und gefragt, ob mein Sohn Pascal zum Spielen herauskommt". Der Vorsitzende Richter fragt, warum sie zwar den Blick auf den Spielplatz damals sofort zu Protokoll gegeben habe, das Gespräch mit dem Mädchen aber erst Tage danach. "Das ist schwer zu verstehen", sagt er, und ein ironischer Unterton ist nicht zu überhören. Elisabeth Nordheim lässt sich nicht aus der Ruhe bringen: "Ich habe einem Polizisten gesagt, dass sie geklingelt hat. Aber ich glaube, die haben das nicht protokolliert."

Scheinbar gemütlich

Schon viele Male hat die Frau zum Mord an den Mädchen Melanie und Karola Weimar ausgesagt. Direkt nach der Tat im Herbst 1986. Beim ersten Mordprozeß gegen Monika Böttcher 1988 in Fulda, der mit einem Lebenslang für die Mutter endete. 1997 in Gießen, wo das Verfahren wegen eines neuen Gutachtens wiederaufgenommen worden war, hörte man Frau Nordheim nicht mehr an. Die Angaben der Zeugin seien "objektiv wenig zuverlässig", schrieben die Richter des Gießener Landgerichts in ihrem Urteil. Monika Böttcher wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Doch 1998 wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Begründung: Die Richter in Gießen hätten die Aussagen jener Menschen unzureichend gewürdigt, die angeben, an jenem Vormittag des 4. August 1986 die Kinder noch gesehen zu haben - unter anderem also die Aussage eben von Elisabeth Nordheim. Deshalb hat ihre Aussage jetzt eine neue, gewaltige Brisanz bekommen. Frau Böttcher beharrt bis heute darauf, nicht sie, sondern ihr Mann habe Melanie und Karola in der Nacht vor dem 4. August umgebracht.

Nun also, nach Fulda und Gießen, seit Anfang September die dritte Runde in Frankfurt. Das massive öffentliche Interesse, das die ersten beiden Verfahren begleitet hatte, ist einer gewissen Ermüdung gewichen: War sie's, war's der Ehemann Reinhard Weimar - Journalisten und andere Prozessbeobachter begegnen dieser Frage bislang mit Gleichmut. Das könnte sich ändern. Denn Richter Heinrich Gehrke stellte in Frankfurt gleich zu Anfang klar, dass er kein Verständnis hat für Forderungen nach einer Einstellung des Verfahrens. Sicher, es sei ungewöhnlich, dass bei einer dritten Hauptverhandlung 13 Jahre seit der Tat vergangen sind. "Mord verjährt nicht. Man kann nicht einfach das Handtuch werfen", sagte Gehrke zu Prozessbeginn. Die Justiz dürfe sich nicht um die Aufklärung des Falles drücken.

Tatsächlich tut der Mann, der schon im Prozess gegen den Immobilienhändler und Kreditbetrüger Jürgen Schneider mit Genauigkeit und Esprit glänzte, sein Bestes, um auf der Glut der vorangegangenen zwei Prozesse ein neues Feuer zu entfachen. Es scheint, dass da einer nach all den Jahren doch noch den Ehrgeiz hat, die Wahrheit zu erfahren - von Nachbarn und Verwandten, zuallererst aber von der Angeklagten selbst. All den Schichten von Urteilen und Vorurteilen, all der verblassten Erinnerung der Zeugen zum Trotz will er wissen, ob Monika Böttcher lügt. Stimmt es, wenn sie sagt, ihr Mann habe die Töchter umgebracht, damit bei einer Scheidung keiner der beiden die Kinder bekommt? Oder war es so, wie 1988 die Richter in Fulda glaubten: dass Weimars damalige Frau, müde von einer zerrütteten Ehe und begierig auf einen Neuanfang mit dem amerikanischen Freund, die Kinder aus dem Weg haben wollte? In Fulda hatte Monika Böttcher versucht zu erklären, warum sie erst einen knappen Monat nach der Tat mit der Aussage herausrückte, ihr Mann habe die Kinder auf dem Gewissen. In Gießen, neun Jahre später, schwieg sie.

In Frankfurt nun stellt sie sich vier Verhandlungstage lang den Fragen des Gerichts. Auf den ersten Blick ist es eine ziemlich einseitige Angelegenheit, die sich da zwischen dem Richter und der Angeklagten abspielt. Frau Böttcher, psychisch labil und trotz aller Gerichtsroutine schüchtern wie eh und je, sieht sich einem Vorsitzenden Richter gegenüber, der lispelt, väterlich und scheinbar gemütlich wirkt - und dennoch unentwegt bohrt und drängt, zweifelt und nachfragt, der selbst redet und redet. Die Angeklagte hingegen weiß wenig zu sagen.

Nur selten dringt Gehrke zu seiner Gesprächspartnerin durch. Ganz offensichtlich findet der Richter das Verhalten von Monika Böttcher in den Stunden und Tagen nach der Mordtat merkwürdig. Immer wieder merkt er in diesen ersten Verhandlungstagen an, "ich kann das nicht glauben". Und: "Es verwundert, dass. . ." Die Reaktionen, die er von der blassen, schnell erschöpften Angeklagten nach vielen langen Pausen bekommt, befriedigen den exzellenten Rhetoriker ganz offenbar nicht. Dieser will Vergessenes und Verdrängtes, Unerklärtes und Unerklärliches mit gesundem Menschenverstand und unermüdlicher Energie kontern.

Monika Böttcher gibt heute wie früher an, sie sei damals, in der Nacht vom 3. auf den 4. August 1986, von einem Treffen mit dem Liebhaber nach Hause gekommen. Habe den Mann am Bett der toten Kinder gesehen, sich für den Tod der Kinder mitverantwortlich gefühlt, sich tatenlos ins Bett gelegt. Sie habe Reinhard Weimar, den Täter, schützen wollen und deshalb wochenlang Falschaussagen gemacht. Die psychologische Gutachterin Elisabeth Müller-Luckmann hat aufgeschrieben, die Angeklagte sei durch einen Mangel an Spontanität gekennzeichnet: Sie könne "kaum reflektieren", fresse "das Meiste in sich hinein." Dennoch insistiert Gehrke beinahe fassungslos: "Sie kommen in der Nacht nach Hause. Sie sehen zu Ihrem Entsetzen: Beide Kinder sind offenbar tot. Jeder hätte jetzt einen Schrei erwartet, ein Herbeirufen der Verwandtschaft: Helft mir, der Reinhard hat etwas Schreckliches gemacht! Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie nichts von dem gemacht?" Frau Böttcher, tonlos: "Nein." Gehrke fragt, warum sie keinen Notarzt geholt hat, keine Wiederbelebungsversuche gemacht hat. Wie sie nach dem Tod der Kinder Alltägliches verrichten konnte. Die Angeklagte antwortet: "Ich weiß nicht, wie ich mich damals verhalten habe. Es ging automatisch irgendwie."

Der Richter in Rage

Der Richter redet sich in Rage: "Nach dem Eindruck, den wir aus Ihrer Erzählung haben, war die Liebe erloschen. An dem Zustand der Ehe, wie er sich darstellte und der dann dazu führte, dass Sie sich anderen Männern zuwandten, waren nicht Sie schuld, sondern er war es. Er hat sich nicht um die Kinder gekümmert. Er hat Sie geschlagen." Und in einer solchen Situation, so Gehrke, habe sie ihren Mann vor den Konsequenzen eines von ihm begangenen Verbrechen bewahrt? "Warum?" Die Kinder seien doch tot gewesen, sagt sie zaghaft, "für was sollte ich noch kämpfen?"

Selten einmal bricht es aus der Angeklagten heraus, in einem Wortschwall erzählt sie dann, was sie damals bewegte: Dass sie immer "alles falsch gemacht habe", immer "schlecht" war, nicht wieder diejenige sein wollte, die schuld ist am Schrecklichen. Dass niemand die Vorwürfe ermessen könne, die sie damals aushalten musste wegen ihrer Liebesaffäre, weil sie den Mann so oft allein ließ, weil sie gegen seinen Willen arbeiten ging, weil sie sich scheiden lassen wollte. "Ich kann Ihnen solche Situationen nicht näher erklären." Dann fällt sie wieder in sich zusammen.

Die Verteidiger Gerhard Strate und Uwe Maeffert, sonst wortgewaltig und angriffslustig, sind ungewohnt still dieser Tage, bitten nur manchmal um Rücksicht für ihre Mandantin. Gehrke droht mit einer härteren Gangart: "Sie sollten mal in eine meiner anderen Verhandlungen kommen. Da können Sie erleben, wie ich auch fragen kann." Doch was nützt das? Obwohl der Vorsitzende Richter ehrgeizig und geschickt ist, dominiert auch einen Monat nach Beginn des dritten Hauptverfahrens gegen Monika Böttcher Ratlosigkeit und Mattigkeit bei den meisten Prozessbeteiligten: Verwandte im Zeugenstand verweigern die Aussagen, verheddern sich, erinnern sich nicht. Der meistgehörte Satz ist jener, der allseits erwartet worden war: "Ich kann mich nicht erinnern." Und Monika Böttcher entzieht sich drängenden Fragen wie eh und je: "Ich kann das mit Worten nicht ausdrücken."

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