AfD:Sieben Tage bis zur Anklage

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Ein Ausschuss des Dresdner Landtags hebt Frauke Petrys Immunität auf.

Von Jens Schneider, Berlin

In Dresden hat ein Landtagsausschuss den Weg für eine Anklage gegen die AfD-Vorsitzende Frauke Petry wegen des Verdachts auf einen Meineid frei gemacht. Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags beschloss am Donnerstag einstimmig, dem Parlament die Aufhebung von Petrys Immunität zu empfehlen. Er folgte damit einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden, die nach gut einjährigen Ermittlungen Anklage gegen die sächsische AfD-Politikerin erheben will. Es geht dabei im Kern um den Verdacht, dass Petry im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags in Dresden unter Eid falsch ausgesagt haben soll.

Der Verdacht: Petry soll vor zwei Jahren unter Eid falsch ausgesagt haben

Die Aufhebung der Immunität Petrys wurde einstimmig beschlossen. Auch die AfD unterstützte diesen Schritt. Petry sagte: "Ich begrüße die heutige Entscheidung des Immunitätsausschusses des sächsischen Landtags ausdrücklich." Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren kommen, könne sie "zu den im Raum stehenden Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen. Das war bisher nicht möglich", erklärte sie. Petry weist alle Vorwürfe zurück.

Sollte es zu einem Verfahren kommen, könne sie "zu den im Raum stehenden Vorwürfen öffentlich Stellung nehmen", sagt Petry zur Entscheidung. (Foto: Martin Meissner/AP)

Vor einer Anklageerhebung muss die Staatsanwaltschaft nun noch eine Frist von sieben Tagen abwarten. Sollte innerhalb dieser Frist ein Landtagsabgeordneter der Beschlussempfehlung des Ausschusses widersprechen, hätte sich der Landtag damit noch zu befassen. Ein solcher Widerspruch wird aber im Dresdner Landtag nach der einstimmigen Entscheidung nicht erwartet. Der Parlamentsausschuss hatte nicht die konkreten Vorwürfe gegen Petry zu bewerten und damit auch nicht über Schuld oder Unschuld der AfD-Politikerin zu entscheiden. Es ging allein darum, die weiteren Schritte der Staatsanwaltschaft zu ermöglichen.

In dem Verfahren sollen Vorwürfe gegen Petry geklärt werden, die unter anderem der Landtagsabgeordnete André Schollbach von den Linken erhoben hat. Er wirft Petry vor, dass sie vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags unter Eid gelogen habe. Der eigentliche Hintergrund sind dabei interne Verwerfungen bei der AfD im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste der Partei zur Landtagswahl 2014.

Ein früherer Kreisvorsitzender der AfD hatte beklagt, dass er von der Partei vor der Landtagswahl von einem sicheren Listenplatz gestrichen worden war. Der Grund: Er habe sich geweigert, der AfD für den Wahlkampf ein Darlehen zu zahlen. Damals hatte die AfD zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes mit Kandidaten Darlehensverträge geschlossen. Der Bewerber legte Beschwerde ein, daraufhin beschäftigte sich der Wahlprüfungsausschuss des Landtags mit den Vorwürfen und befragte auch Petry.

Ihre Aussagen sind nun der Auslöser der Anzeige und der Ermittlungen der Dresdner Staatsanwaltschaft. Diese sieht offenbar Grund zu einer Anklage gegen die sächsische Spitzenkandidatin der AfD für die Bundestagswahl.

© SZ vom 18.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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