AfD:Rücktritt von Stephan Brandner gefordert

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Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag provoziert mit "Judaslohn"-Tweet Rücktrittsforderungen von Union, SPD, Linke, Grünen und FDP.

Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, der AfD-Politiker Stephan Brandner, hat die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo Lindenberg als "Judaslohn" verunglimpft. Deshalb fordern Union, SPD, Linke, Grüne und FDP einhellig seinen Rücktritt. "Herr Brandner hat weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss. Das hat er wiederholt unter Beweis gestellt", erklärte die SPD-Vizefraktionschefin Eva Högl. Brandner missachte das Grundgesetz und sei damit kein würdiger Repräsentant des Bundestages.

Brandner hatte über Lindenberg auf Twitter geschrieben: "Klar, warum der gegen uns sabbert/sabbern muß", dann erwähnt er das Anfang Oktober verliehene Bundesverdienstkreuz. Darunter setzte er das Wort "Judaslohn". So nennt man eine Belohnung für einen Verrat.

Auch andere Politiker haben den Begriff "Judaslohn" verwendet

Lindenberg hatte zuvor auf Facebook zum AfD-Wahlerfolg bei der Landtagswahl in Thüringen geschrieben: "24 Prozent. Und viele sagen immer noch: Das wird sich niemals wiederholen - aber seht ihr denn nicht an den Häuserwänden dieselben alten neuen Parolen? und die gleiche kalte Kotze (wie vor 80 Jahren) schwappt ihnen wieder aus dem Mund ..." Über den Spitzenkandidaten Björn Höcke schrieb Lindenberg: "Ein echter Fascho, auferstanden aus Ruinen und den Nazis zugewandt."

Der stellvertretende rechtspolitische Sprecher von CDU/CSU, Jan-Marco Luczak, sprach von einer neuerlichen Entgleisung Brandners: "Er spielt ganz bewusst mit antisemitischen Begriffen, er grenzt aus und schürt Ressentiments." Der Rechtsausschuss wache über die Werte des Grundgesetzes. "Um das Amt des Vorsitzenden auszufüllen, bedarf es Würde und Anstand. Diese fehlen Brandner ganz offenbar." Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte dem Handelsblatt: "Wir wollen die Frage der Abwahl von Ausschussvorsitzenden im Geschäftsordnungsausschuss thematisieren." Der Plan einer Abwahl ist rechtlich nicht unproblematisch, denn in der Geschäftsordnung des Bundestags findet sich dazu keine ausdrückliche Regelung.

Brandner verwies auf Twitter darauf, dass auch Politiker anderer Parteien in Interviews und auch im Bundestag des Öfteren den Begriff "Judaslohn" benutzt haben. Aus Plenarprotokollen der vergangenen Jahre geht hervor, dass das Wort verwendet wurde.

© SZ vom 04.11.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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