Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verfahren zur Maskenpflicht im Bundestag eingestellt. Die AfD habe ihren Antrag zurückgenommen, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. 19 Abgeordnete der Fraktion hatten sich gegen die im Herbst von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble angeordnete Verpflichtung gewandt, in allen Gebäuden des Bundestags Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der CDU-Politiker war aus ihrer Sicht dazu nicht befugt. Mit der Rücknahme des Antrags gebe es keine Grundlage mehr für ein Verfahren, erklärte das Gericht. "Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht angesichts der einstimmig beabsichtigten Verwerfung des unzureichend begründeten Hauptsacheantrags als unzulässig nicht", hieß es weiter. Die Maskenpflicht im Bundestag gilt seit dem 6. Oktober. Abgeordnete können den Mund-Nasen-Schutz aber abnehmen, wenn sie Platz genommen haben oder am Rednerpult stehen.
AfD:Masken-Klage zurückgezogen
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