Bundesverfassungsgericht:AfD scheitert mit Eilantrag für Ausschussvorsitz

Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen beim Landesparteitag der AfD Bayern 2018 auf einem Tisch. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Das Gericht wies den Versuch der Partei ab, ihren Anspruch auf den Vorsitz in mehreren Bundestagsausschüssen juristisch durchzusetzen.

Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Antrag gescheitert, dass ihre Kandidaten zumindest vorläufig den Vorsitz in mehreren Bundestagsausschüssen übernehmen dürfen. Der Zweite Senat wies in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung den Eilantrag der Partei ab. Endgültig wird über die Klage erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren entschieden.

Es sei "nicht von vornherein völlig ausgeschlossen", dass hier Rechte der AfD-Fraktion verletzt seien, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Donnerstag mit ( Az. 2 BvE 10/21). Die Ausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. "Die Ausschussvorsitzenden haben eine bedeutende Position", heißt es auf der Homepage des Bundestags. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird im Ältestenrat ausgehandelt. Kommt es - wie nach der Wahl im September - zu keiner Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. Nach dieser Rangfolge dürfen sich die Fraktionen im Wechsel ihre Ausschüsse aussuchen. An die AfD waren so der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen.

Üblicherweise benennen die Fraktionen für ihre jeweiligen Ausschüsse dann auch einfach den oder die Vorsitzende - nur bei Widerspruch wird gewählt. Dabei hatten die anderen Abgeordneten am 15. Dezember in allen drei Ausschüssen die AfD-Kandidaten durchfallen lassen. Ein zweiter Anlauf am 12. Januar endete mit demselben Ergebnis.

Die Partei hält das für verfassungswidrig, da nach den früheren Gepflogenheiten jede Fraktion gemäß ihrer Stärke den Vorsitz in einem Bundestagsausschuss erhielt.

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