Er sei im Alter von 85 Jahren im Beisein seiner Frau Ursula in einem Münchner Krankenhaus gestorben, so hieß es in den Nachrufen auf den Schauspieler Horst Tappert. Über die näheren Umstände dieses Todes wurde zunächst nichts bekannt, hier und da war von einem langen, qualvollen Leiden die Rede. Nun hat die Witwe im Gespräch mit der Zeitschrift Bunte enthüllt, dass sie ihrem krebskranken Mann ein allzu langes Dahinsiechen erspart habe - mit Hilfe einer Patientenverfügung.
"Als sein Zustand täglich schlimmer wurde, er nicht mehr sprechen konnte, nichts mehr wahrnehmen, nicht mehr teilnehmen konnte, ich seine Hand nahm und er nichts mehr spürte, habe ich den Ärzten die Patientenverfügung gegeben, die wir einige Jahre zuvor gemeinsam unterschrieben haben." Die Ärzte hätten daraufhin die Beatmung und die Infusionen eingestellt. Horst Tappert starb am 13. Dezember 2008.
Das werde nun vermutlich "einen Sturm der Entrüstung geben", fürchtet Ursula Tappert - doch zumindest rechtlich haben sie und die behandelnden Ärzte nichts zu befürchten. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2003 müssen Patientenverfügungen als verbindlich behandelt werden. "Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen für ihn ergriffen werden", so hat es Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gesagt.
Der Tod und die Würde
Wer befürchtet, so schwer krank zu werden, dass er nicht mehr in der Lage ist, über Ob und Wie der ärztlichen Behandlung zu entscheiden, kann in einer Patientenverfügung festlegen, ob er in einer ganz bestimmten Situation medizinische Maßnahmen wünscht oder nicht. Eine solche Verfügung kann auch mündlich erfolgen, klarer und verbindlicher ist jedoch eine schriftliche Niederlegung - wie es das Ehepaar Tappert getan hat.
Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer sind Patientenverfügungen bindend, allerdings fehlt eine gesetzliche Regelung. Der Bundestag berät seit Monaten darüber, wie ein solches Gesetz aussehen könnte, bisher jedoch ohne Ergebnis.
Ursula Tappert hat die Verfügung ihres Mannes schließlich anwenden lassen, gewiss nicht leichten Herzens. Es dürfe jedoch nicht sein, "dass Menschen gegen ihren Willen ohne Würde leben müssen", sagte sie dem Magazin. "Diese Vorstellung ist grauenhaft, das wollte ich meinem Mann ersparen."