Wegen Verschleppung des Täters:Kalinkas Vater erhält ein Jahr auf Bewährung

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Im Sommer 1982 wird die 14-jährige Kalinka tot aufgefunden. Für ihren Vater ist bald klar, dass ihr Stiefvater dafür verantwortlich ist. Doch erst als der Vater den Mann 27 Jahre später nach Frankreich verschleppen lässt, kann diesem der Prozess gemacht werden. Wegen dieser Entführung ist nun ein Urteil gefallen.

Im Prozess um die Verschleppung des deutschen Arztes Dieter Krombach nach Frankreich ist der Franzose André Bamberski zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Bamberski macht Krombach für den Tod seiner 14 Jahre alten Tochter Kalinka verantwortlich. Das Gericht im elsässischen Mülhausen (Mulhouse) befand den 76-Jährigen nun für schuldig, die Entführung Krombachs organisiert zu haben.

Die Tochter von Bamberski und Krombachs damaliger Lebensgefährtin war im Sommer 1982 tot in Krombachs Haus in Lindau am Bodensee aufgefunden worden. Die deutsche Justiz stellte die Ermittlungen gegen den Arzt fünf Jahre später mangels Beweisen ein. Der leibliche Vater Kalinkas war jedoch immer davon überzeugt, dass Krombach die Jugendliche sexuell missbraucht und anschließend getötet hat, um die Tat zu vertuschen.

Krombach war am 17. Oktober 2009 vor seinem Haus in Bayern von zwei Männern überwältigt und verschleppt worden. Einige Stunden später wurde er gefesselt, geknebelt und mit Verletzungen im Gesicht nahe des Gerichts von Mülhausen in Frankreich aufgefunden. Ende 2011 wurde Krombach im Fall Kalinka der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig befunden und zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die genauen Umstände der Tat konnten jedoch nicht mehr geklärt werden. Der in Paris inhaftierte Krombach war zu dem Prozess nicht erschienen.

Kalinka-Prozess
:Preis der Gerechtigkeit

Kalinkas Vater André Bamberski machte sich schuldig, weil er den Vergewaltiger seiner Tochter einer gerechten Strafe zuführen wollte.

Von Violetta Simon

Kalinkas leiblicher Vater Bamberski hatte am ersten Prozesstag gestanden, dass er beschlossen habe, Krombach nach Frankreich bringen zu lassen, damit er dort vor Gericht gestellt werden könne. Er sehe sich aber nicht als "Auftraggeber" der beiden Männer aus dem Kosovo und Georgien, die mit ihm angeklagt waren - und habe auch nichts für die Entführung bezahlt. Die französischen Ermittler hatten im Oktober 2009 in Bamberskis Hotelzimmer in Mülhausen jedoch 19.000 Euro in bar gefunden.

Bei der mündlichen Gerichtsverhandlung im Mai hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten Haft gefordert. Anklagevertreter Hervé Robin sprach Bamberski damals sogar Anerkennung aus. "Menschlich gesehen, bin ich beeindruckt von Ihrem Mut und Ihrer Beharrlichkeit" sagte er. Die französische Justiz sei bis zu der von Bamberski organisierten Entführung machtlos gewesen.

Vor dem Ende des Prozesses hatte Bamberski angekündigt, ein mildes Urteil zu akzeptieren: "Ich habe die Nase voll von Gerichtsverfahren."

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