Strafbefehl gegen Stuttgarts Ex-Polizeichef Siegfried Stumpf
Etwa vier Jahre nach dem Einsatz von Wasserwerfern gegen Stuttgart-21-Demonstranten hat Ex-Polizeichef Siegfried Stumpf einen Strafbefehl erhalten. Nach Ansicht des Amtsgerichts hätte Stumpf mit einer Anweisung das Vorgehen Ende September 2010 gegen Protestierende im Stuttgarter Schlossgarten beenden und womöglich schwere Verletzungen verhindern können. Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt in vier Fällen müsse Stumpf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 130 Euro zahlen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts.
Nimmt Stumpf den Strafbefehl an, ist er vorbestraft. Er kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Stuttgarter Zeitung will aus dem Umfeld des Ex-Polizeichefs erfahren haben, dass er sich aber nicht unnötig durch einen Prozess der Öffentlichkeit aussetzen wolle.
Kritik von Opfer des Wasserwerfer-Einsatzes
Frank Ulrich Mann, Rechtsanwalt eines damals erblindeten Demonstranten, sprach von einem "wahren Schnäppchen" für Stumpf. Die Höhe des Strafbefehls sei milde - zumal das Landgericht jüngst die Hauptverantwortung beim damaligen Polizeichef gesehen hatte. Ein Prozess gegen zwei Einsatzleiter der Polizei war eingestellt worden.
Proteste gegen Stuttgart 21:"Das Vorgehen der Polizei war rechtswidrig"
Dieter Reicherter ist kein Revoluzzer, sondern arbeitete als Richter in Stuttgart. Er war vergangene Woche im Schlossgarten, als die Polizei Wasserwerfer einsetzte. Er hält den Einsatz gegen friedliche Bürger für unverhältnismäßig - und erklärt, wieso er eine Dienstaufsichtsbeschwerde an CDU-Innenminister Rech gerichtet hat.
Als Polizeichef leitete Stumpf den Einsatz zur Räumung des Schlossgartens für Baumrodungen auf dem Baufeld des umstrittenen Milliardenprojekts Stuttgart 21. Mehrere Demonstranten wurden schwer an den Augen verletzt. Das Innenministerium berichtete von 160 Verletzten.