Vor Gericht:Sechs Monate Bewährung für zwei Polizisten, die einen Betrunkenen aussetzten

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Ein stark alkoholisierter und unter Drogen stehender Mann läuft vor ein Auto und stirbt. Jetzt hat das Gericht im nordrhein-westfälischen Moers geurteilt: Mitschuldig daran sind die beiden Beamten, die zuvor mit ihm zu tun hatten.

Der Mann, mit dem sich die beiden Polizisten in der nordrhein-westfälischen Stadt Moers an einem Tag im Jahr 2014 beschäftigten müssen, hat 3,5 Promille Alkohol im Blut und außerdem Heroin genommen. Mehrfach rücken die beiden Beamten seinetwegen aus. Erst randaliert er in einem Krankenhaus, wird auf die Wache gebracht. Doch der Polizeiarzt hält es für zu gefährlich, den unter schweren Entzugserscheinungen leidenden Mann in eine Gewahrsamszelle zu stecken. Wieder in Freiheit legt er sich einfach in ein leerstehendes Bett in einem weiteren Krankenhaus. Schließlich erhalten die beiden Polizisten den Auftrag, den Mann nach Hause zu fahren.

Dann begehen sie - so hat es das Landgericht in Moers jetzt festgestellt, einen schweren Fehler: Sie setzen den Mann kilometerweit von dessen Wohnung entfernt an einer Straße ab. Der Betrunkene stirbt, als er - die Arme ausgebreitet auf der Fahrbahn stehend - von einem Auto erfasst wird.

Gericht verhängte keine Geldstrafe

Die beiden Polizisten, 30 und 33 Jahre alt, sind deshalb wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von jeweils sechs Monaten verurteilt worden. Sie hätten zwar nicht vorsätzlich gehandelt, der Tod des Betrunkenen sei "sicherlich nicht das, was beide gewollt haben", sagte der Richter. Dennoch hätten sie sich einer groben Pflichtverletzung schuldig gemacht. Als Polizeibeamte hätten sie wissen müssen, dass der Mann irrational reagieren könne.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten jeweils eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2500 Euro beantragt. Das Gericht verhängte jedoch letztlich keine Geldstrafe - auch mit Verweis auf das Disziplinarverfahren, das den Beamten noch bevorsteht. Die dabei verhängten Maßnahmen reichen von einer Ermahnung über Geldbuße oder Kürzung der Bezüge bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Nach Ansicht eines Polizeifachmanns sei aber eher nicht zu erwarten, dass die beiden aus dem Dienst entlassen werden.

Der Unfallfahrer, der den 46-Jährigen überfahren hatte, war bereits in einem anderen Verfahren verwarnt und unter Vorbehalt zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt worden. Das Gericht ging damals davon aus, dass der Fahrer unaufmerksam und zu schnell unterwegs war.

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