Vor Gericht:Eklat in Steinewerfer-Prozess: Angeklagter droht Opfer mit Gewalt

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Zwölf Kilo wog der Stein, den ein 37-Jähriger in der Nähe von Ulm auf die Autobahn warf. Deshalb steht er wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Im Prozess gegen den mutmaßlichen Steinewerfer von der A 7 hat der Angeklagte vor dem Landgericht Ellwangen wüste Drohungen gegen den verunglückten Familienvater ausgestoßen. Sobald er wieder in Freiheit sei, werde er sich eine Schusswaffe besorgen, rief der 37-Jährige während der Zeugenaussage eines 33-jährigen Unfallopfers.

Der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg brachte den Angeklagten mit der Androhung einer "Ordnungsmaßnahme" zum Schweigen. Der Mann ist wegen versuchten Mordes sowie wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft erklärte zum Auftakt des Prozesses, der Angeklagte habe im vergangenen September mit dem Wurf eines zwölf Kilogramm schweren Betonpflastersteins von einer Autobahnbrücke nahe des baden-württembergischen Giengen an der Brenz eindeutig versucht, "Menschen heimtückisch zu töten".

Der Wagen einer Familie war im September vergangenen Jahres mit etwa 120 Stundenkilometern gegen den Betonbrocken geprallt und hatte sich danach mehrfach überschlagen. Die Eltern und ihre zwei Kinder wurden bei dem Unfall schwer verletzt.

Beifahrerin erlitt Schädel-Basis-Fraktur mit Hirnblutung

Das Ehepaar tritt in dem bis Mitte April terminierten Prozess als Nebenkläger auf. Die Frau hatte bei dem Unfall besonders schwere Verletzungen erlitten. Sie lag nach einem Schädelbasisbruch mehr als zwei Wochen im Koma, Ärzte mussten ihr das rechte Bein unterhalb des Knies amputieren. Die Kinder erlitten Gehirnerschütterungen und verschiedene Prellungen.

Ihr Ehemann schilderte in seiner Aussage das dramatische Unfallgeschehen. Er habe einen Gegenstand auf der Fahrbahn gesehen, Sekunden später habe es einen Knall gegeben. "Als die Airbags aufgingen, dachte ich, nein, das überlebe ich nicht."

Der Angeklagte hat die Tat der Staatsanwaltschaft zufolge gestanden, jedoch bislang Angaben zu einem Motiv verweigert. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge sei seine Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit vermindert gewesen. Er wurde aus einer psychiatrischen Einrichtung in den Gerichtssaal gebracht.

Neben der Anklage wegen versuchten Mordes muss sich der 37-Jährige wegen illegalen Waffenbesitzes verantworten. Im Zuge der Ermittlungen gegen ihn fand die Polizei der Anklageschrift zufolge in einem Versteck unter anderem einen Revolver, eine Pistole, einen "sechsläufigen Schussapparat" und mehr als 170 Patronen.

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