Vergiftetes Essen:Neun Jahre Haft für Mordversuch mit Mettbrötchen

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  • Mit einem vergifteten Mettbrötchen wollte eine Frau die demente Mutter ihres Ex-Freundes töten.
  • Hintergrund der Tat war der Versuch, Betrug vertuschen zu wollen.
  • Das 76-jährige Opfer überlebte.

Für den Anschlag mit einem vergifteten Mettbrötchen auf eine demente Frau hat das Bonner Landgericht eine Angeklagte zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 53-Jährige die Mutter ihres Ex-Freundes mit dem Mettbrötchen ermorden wollte. Die 76-Jährige überlebte jedoch. Mit der Tat habe die Angeklagte vertuschen wollen, dass sie jahrelang das Konto der alten Dame um insgesamt 15 000 Euro geplündert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine elfjährige Haftstrafe gefordert.

Der ebenfalls angeklagte Sohn des Opfers wurde freigesprochen, weil ihm keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte. Der Betrug der 53-jährigen Angeklagten drohte im März 2014 aufzufliegen, weil das Amtsgericht dem Sohn die Betreuung seiner Mutter wegen Unregelmäßigkeiten entziehen wollte. Mit dem Tod der Mutter wäre der Sohn dagegen Alleinerbe geworden. Um das zu erreichen, fütterte die Angeklagte die pflegebedürftige Mutter mit dem Mettbrötchen. Darin enthalten: mehrere Rivotril-Tabletten in "nicht therapeutischen Mengen".

Die 76-Jährige fiel in einen viertägigen Tiefschlaf und kam ins Krankenhaus. Dort fanden die Ärzte in ihrem Blut große Mengen des Wirkstoffs Clonazepam. In einer Halsfalte der Seniorin steckte noch eine - wohl ausgespuckte - Tablette. Anders als der Staatsanwalt sieht die Kammer in der Verabreichung von Rivotril einen untauglichen Tötungsversuch. Nach Auskunft eines Gutachters kann man mit diesem Wirkstoff einen Menschen nicht umbringen. Mithin habe es objektiv keine Todesgefahr gegeben. Dennoch verurteilte das Gericht die Angeklagte wegen versuchten Mordes - weil sie eben durchaus geglaubt habe, die alte Frau damit umbringen zu können.

"Es tut mir wahnsinnig leid"

Die Angeklagte hatte die Tat bereits in einem ersten Prozess im November 2014 gestanden, zugleich jedoch ihren Ex-Freund als Mittäter schwer belastet. Daraufhin platzte der Prozess, der Kfz-Mechaniker wurde festgenommen und landete in einem zweiten Prozess ebenfalls wegen versuchten Mordes auf der Anklagebank. Zu Unrecht, wie die Bonner Richter jetzt feststellten. Mit ihrem "Geständnis" habe die Angeklagte nur versucht, so viel Schuld wie möglich auf ihren Freund abzuwälzen.

Für die Angeklagte wurde darüber hinaus die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Wegen ihrer jahrelangen Drogensucht sei die Gefahr weiterer Straftaten groß, befand das Gericht. In ihrem letzten Wort hatte sie sich entschuldigt: "Es tut mir wahnsinnig leid, was passiert ist. Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es tun."

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