US-Bundesstaat Montana:Todesschütze des Hamburger Austauschschülers angeklagt

Lesezeit: 2 min

Ein Hausbesitzer im US-Bundesstaat Montana hat einen deutschen Austauschschüler erschossen. Nun ist er wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt worden. Er wollte Einbrecher in eine Falle locken.

Der Todesschütze des 17-jährigen Austauschschülers aus Hamburg ist wegen vorsätzlicher Tötung im US-Staat Montana angeklagt worden. Laut Anklageschrift soll der 29-Jährige nach zwei Einbrüchen in den vergangenen drei Wochen eine Art Falle aufgestellt haben, um Einbrecher zu fassen. Dort erwischte er den Deutschen in der Nacht zum Sonntag und tötete ihn durch mehreren Schüsse.

Das Tor zu seiner Garage stand etwa anderthalb Meter weit geöffnet, als der Teenager sich in der Nacht zum Sonntag auf das Grundstück in einer ruhigen Wohngegend von Missoula begab. Die Partnerin des Mannes hatte eine Handtasche mit persönlichen Gegenständen in die Garage gestellt - "damit sie es nehmen", sagte sie der Polizei. Beide überwachten den Bereich mit Hilfe von Bewegungssensoren, einem Babyfon und einer Live-Videoübertragung aus dem Innenraum der Garage.

"Ich warte nur darauf, einen verdammten Typen zu erschießen", soll der Angeklagte einer Zeugin zufolge gesagt haben. Drei Nächte in Folge habe er bereits mit seinem Gewehr gewartet, um die Einbrecher zur Strecke zu bringen. Er hatte vier Schüsse in die dunkle Garage abgefeuert, nachdem sein Alarmsystem ihn auf einen Eindringling aufmerksam machte. Der Jugendliche wurde im Kopf und Arm getroffen und starb später im Krankenhaus. Dem 29-jährigen Schützen drohen bei einer Verurteilung mindestens zehn Jahre Haft und als Höchststrafe ein Leben hinter Gittern.

Was der Teenager bei seinem nächtlichen Gang durch die ruhige Wohngegend Grant Creek beabsichtigte, sei völlig unklar, sagte ein Polizeisprecher. Das Haus lag weit entfernt von der Big Sky High School, wo der Schüler seit August die elfte Klasse besuchte. Ein zweiter Mann habe ihn begleitet, sei aber geflüchtet, als die Schüsse fielen.

Die Familie des Jugendlichen wurde mit Hilfe des Deutschen Generalkonsulats in San Francisco kontaktiert. Am Dienstag sollte eine Vertreterin des Konsulats in den US-Staat Montana reisen, um die Gastfamilie und die Angehörigen zu unterstützen. "Das ist in dem Fall wohl notwendig", sagte ein Sprecher unter Verweis auf die besonderen Umstände. Auch der Vater des Jungen werde erwartet, hieß es.

Bürger Montanas dürfen sich wie in etwa der Hälfte der 50 US-Staaten notfalls mit Waffengewalt verteidigen. Laut der sogenannten "Castle Doctrine" (Schloss-Doktrin) ist der Einsatz tödlicher Gewalt gegen Eindringlinge in Haus und Garten in den meisten Fällen erlaubt. In Staaten wie Missouri und Ohio gilt dies sogar für Autos. Allerdings muss sich der Schütze ernsthaft bedroht fühlen.

Auch die US-Austauschorganisation Council on International Educational Exchange (CIEE), über die der 17-Jährige in die USA gekommen war, schickte Vertreter nach Montana. Nach Angaben seines Hamburger Fußballvereins stand der Schüler wenige Wochen vor seiner Rückreise nach Deutschland.

© Sueddeutsche.de/dpa/AFP/les - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: