Urteile:Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Geisterfahrerin

Mainz (dpa) - Nach einer absichtlichen Geisterfahrt auf der A63 ist eine Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Mainzer Landgericht befand sie des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung und der absichtlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Die Frau fuhr bei Mainz nachts in falscher Richtung auf die Autobahn, um sich umzubringen. Sie prallte mit ihrem Auto gegen einen Lastwagen. Der Lkw-Fahrer kam mit einer Knieprellung davon. Die Frau leidet nach eigenen Angaben unter Depressionen.

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Mainz (dpa) - Nach einer absichtlichen Geisterfahrt auf der A63 ist eine Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Mainzer Landgericht befand sie des versuchten Totschlags, der gefährlichen Körperverletzung und der absichtlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Die Frau fuhr bei Mainz nachts in falscher Richtung auf die Autobahn, um sich umzubringen. Sie prallte mit ihrem Auto gegen einen Lastwagen. Der Lkw-Fahrer kam mit einer Knieprellung davon. Die Frau leidet nach eigenen Angaben unter Depressionen.

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