Urteile:BGH nimmt enterbten Sohn für Pflege des Vaters in die Pflicht

Karlsruhe (dpa) - Erwachsene Kinder müssen die Heimkosten von Mutter und Vater selbst dann tragen, wenn die Eltern seit Jahrzehnten jeden Kontakt verweigert haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Beamter aus Bremen muss daher 9000 Euro für das Pflegeheim seines mittlerweile gestorbenen Vaters zahlen. Beide hatten seit über 40 Jahren keinen Kontakt mehr - auf Wunsch des Vaters. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte den Richterspruch scharf. Er halte dieses Urteil für menschlich nicht nachvollziehbar, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

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Karlsruhe (dpa) - Erwachsene Kinder müssen die Heimkosten von Mutter und Vater selbst dann tragen, wenn die Eltern seit Jahrzehnten jeden Kontakt verweigert haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Beamter aus Bremen muss daher 9000 Euro für das Pflegeheim seines mittlerweile gestorbenen Vaters zahlen. Beide hatten seit über 40 Jahren keinen Kontakt mehr - auf Wunsch des Vaters. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte den Richterspruch scharf. Er halte dieses Urteil für menschlich nicht nachvollziehbar, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

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