Urteil in Oldenburg:15 000 Euro Schmerzensgeld für pornografische Fotomontagen

  • Weil ein Niedersachse pornografische Fotomontagen seiner Schwägerin ins Internet stellte, muss er 15 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in zweiter Instanz.
  • Das Gericht senkte das Schmerzensgeld gegenüber dem ersten Richterspruch jedoch um 7000 Euro.

Entscheidung in zweiter Instanz

Für die Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen seiner Schwägerin im Internet muss ein Niedersachse der Frau 15 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in zweiter Instanz in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung (Az. 13 U 25/15).

Es bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz, in dem der Mann wegen schwerwiegender Verletzungen von Persönlichkeitsrechten schuldig gesprochen worden war.

Gericht senkt Schmerzensgeld

Unter Verweis auf vergleichbare Fälle senkte das Gericht in dem vom Beklagten angestrengten Berufungsverfahren das Schmerzensgeld gegenüber dem ersten Richterspruch aber um 7000 Euro. Höhere Beträge würden von Gerichten nur zuerkannt, wenn Opfer solcher Veröffentlichungen in der Folge konkreten Belästigungen wie Telefonanrufen ausgesetzt seien. Das aber habe es im vorliegenden Fall "glücklicherweise" nicht gegeben, erklärte das Gericht.

Die Richter sahen es wie ihre Kollegen im ersten Prozess als erwiesen an, dass der Beschuldigte Fotos vom Gesicht seiner Schwägerin auf Frauenkörper in pornografischen Posen montiert und auf verschiedene Websites gestellt hatte. Das Opfer hatte davon 2010 erfahren und ihren Schwager angezeigt.

Tatsächlich konnte die Polizei bei dem Mann Computer und Festplatten mit entsprechenden Bilddateien beschlagnahmen. Der Beschuldigte bestritt die Taten allerdings.

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