Lebenslange Haft, keine vorzeitige Entlassung
Ein Jahr nach der Ermordung der 23-jährigen Madeleine W. ist ihr Stiefvater zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Essener Schwurgericht stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Der Sohn des Mannes wurde als Mittäter zu vier Jahren Haft verurteilt.
Der Fall Madeleine
Die Richter sind überzeugt, dass der 47-jährige Günther O. aus Essen seine Stieftochter jahrelang sexuell missbraucht hat. Der Missbrauch begann, als Madeleine etwa 14 Jahre alt war. Mit 20 brachte sie ein vom Stiefvater gezeugtes Kind zur Welt. Aus Angst, Günther O. könnte dem Kind etwas antun, sei Madeleine schließlich geflüchtet - so sieht es die Staatsanwaltschaft.
Sie kam in Frauenhäusern unter, wohnte schließlich mit der Tochter in einer eigenen Wohnung. Sie wurde mutiger, zeigte den Stiefvater wegen Vergewaltigung an und verlangte Unterhalt für das Kind.
Günther O. habe Angst bekommen, der jahrelange Missbrauch könne auffliegen, hieß es in der Anklage weiter. Deshalb habe er versucht, Kontakt aufzunehmen, habe schließlich seinen Sohn, Madeleines Halbbruder vorgeschickt. Als sich die junge Frau am 1. Februar 2014 mit dem Halbbruder trifft, kommt der Stiefvater hinzu, bringt Madeleine in den Schrebergarten der Familie in Essen, schlägt auf sie ein, erwürgt sie und betoniert die Leiche im Boden ein.
Richter folgen Forderung der Staatsanwaltschaft
Der Stiefvater hatte vor dem Schwurgericht die Tötung gestanden, dabei aber von einem Unfall gesprochen. Die Richter folgten in seinem Fall den Forderungen der Anklage nach lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung. Für den Bruder hatte die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft beantragt, die Richter beschränkten sich auf eine kürzere Gefängnisstrafe.