Urteil gegen Zahnarzt aus Sachsen-Anhalt:14 Monate Gefängnis für sieben gezogene Zähne

Als die Patientin aus der Narkose aufwachte, fehlten ihr elf Zähne - der Zahnarzt hatte sieben mehr gezogen, als zuvor vereinbart. Für dieses Vergehen hat ein Gericht den Mediziner jetzt zu 14 Monaten Haft verurteilt. Es ist nicht das erste Mal, dass er mehr Zähne zog, als gewünscht.

Weil er einer Patientin sieben Zähne zu viel gezogen hat, ist ein Zahnarzt aus der Altmark zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Stendal sprach den 42-Jährigen der Körperverletzung schuldig und verhängte ein zweijähriges Berufsverbot. Außerdem muss der Mann eine Geldstrafe wegen Abrechnungsbetrugs zahlen.

Der Mann hatte einer Patientin 2010 insgesamt elf Zähne gezogen. Die Frau habe bei der Operation unter Vollnarkose aber nur mit maximal vier entfernten Zähnen rechnen müssen, entschied das Gericht. Strafverschärfend wertete die Kammer, dass der Zahnarzt zuvor schon einmal wegen 20 zu Unrecht gezogenen Zähnen bei einem anderen Patienten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Der Zahnarzt habe dem Gericht außerdem Dokumente verspätet übergeben, die zur Aufklärung hätten beitragen können.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Zahnarzt in ihrem Plädoyer vorgeworfen, "ins Blaue hinein" operiert zu haben. In erster Instanz war der Zahnarzt zu 15 Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.

Bei der Behandlung ging es um viel Geld. Einmal zahlte die Patientin 3.000 Euro, später noch einmal mehr als 11.000 Euro. Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Sachsen-Anhalt können Zahnärzte mit dem Ziehen von Zähnen und anschließendem Ersatz teils mehr verdienen als mit der Rettung von Zähnen. Das komme aber auf den Einzelfall an, hieß es.

Bis das Urteil rechtskräftig wird, darf der Mann weiter als Zahnarzt praktizieren. Auch ein getrenntes Verfahren vor den Verwaltungsgerichten über den Entzug der Zulassung ist noch nicht endgültig entschieden.

© Süddeutsche.de/dpa/AFP/jst - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: